MannVonSchwangerer
Guten Abend, Mich würde es interessieren, ob ein KKH ohne angeschlossener Kinderklinik eine Schwangeren die wegen GDM Insulinpflichtig ist die Aufnahme zur Geburt verweigern kann wenn die 36 SSW überschritten ist? Das Risiko einer Unterzuckerung des Babys ist bekannt und die mögliche Konsequenz der Trennung von Mutter und Kind durch eine notwendige Verlegung in eine Kinderklinik. Es geht mir um die rechtliche Grundlage, ob das KKH die Geburtsanmeldung/Planung bzw. die Aufnahme wenn die Geburtswehen eingesetzt haben, verweigern kann? Vielen Dank im Voraus für die Antwort Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Man weist die Frauen bei der Geburtsplanung darauf hin,dass sie die Möglichkeit haben bei einem IGDM in einer klinik mit angeschlossener Kinderklinik zu gebären;wünschen sie dies nicht gebären sie in der Klinik ihrer Wahl - ohne angeschlossene KIKL... freundliche Grüße Silke Westerhausen
MannVonSchwangerer
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das bedeutet das Kkh kann die Geburtsplanung oder Aufnahme wenn Geburt im Gange ist nicht verweigern mit Bezug auf die Gesetzliche Lage? Uns wurde bei der Geburtsplanung gesagt es wäre illegal wenn sie uns aufnehmen würden. Ich finde aber nirgends ein Hinweis aus solche eine gesetzliche Regelung. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Dass dies illegal(!!!) sein soll habe ich noch nie gehört - bei uns entbinden viele Frauen mit IGDM. Sie sollten sich in Ihrer Wunschklinik dringend eine zweite Meinung des Chefarztes/der Chefärztin einholen - er/sie sollte wissen,was seine/ihre Ärzte bei der GP erzählen.... Freundliche Grüße Silke Westerhausen
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