Frage im Expertenforum Geburt an Dr. med. Stefan Kniesburges:

Elterngel / ALG 1

Dr. med. Stefan Kniesburges

Dr. med. Stefan Kniesburges
Chefarzt und Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Frage: Elterngel / ALG 1

beaengl83

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Hallo, mein Arbeitsvertrag läuft zum 31.8 aus und ich beziehe dann bis zum Mutterschutz am 15.Oktober ALG eins. Danach möchte ich Elterngeld beantragen und in Elternzeit gehen. Kann ich dann nach dem ersten Jahr Elternzeit wieder ALG eins beantragen da ich ja nur 6 Wochen bezogen habe vor dem Mutterschutz? dann müsste es ja theoretisch danach noch 10,5 Monate gezahlt werden oder? Liebe Grüße Bea


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Hallo, diese Frage hat wenig mit Geburt im medizinischen Sinne zu tun. Bitte stellen Sie diese Frage im Forum von Frau Nicola Bader. Dr. S. Kniesburges, St. Marienkrankenhaus Ratingen


Colien07022004

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Hallo, nach deiner Elternzeit kannst du erneut ALG1 beantragen und bekommst die Restzeit ausgezahlt. Nur weis ich nicht, ob dir in der SS Alg1 zusteht, eine Freundin hat Aufgrund ihrer SS Alg2 beantragen müssen, da sie in ihrem Zustand nicht vermittlungsfähig war. Aber nach der Elternzeit kannst du die Restmonate aufbrauchen. Ich habe mit dieser Methode 2 Jahre lang zuhause bleiben können. Lg


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