beaengl83
Hallo, mein Arbeitsvertrag läuft zum 31.8 aus und ich beziehe dann bis zum Mutterschutz am 15.Oktober ALG eins. Danach möchte ich Elterngeld beantragen und in Elternzeit gehen. Kann ich dann nach dem ersten Jahr Elternzeit wieder ALG eins beantragen da ich ja nur 6 Wochen bezogen habe vor dem Mutterschutz? dann müsste es ja theoretisch danach noch 10,5 Monate gezahlt werden oder? Liebe Grüße Bea
Dr. med. Stefan Kniesburges
Hallo, diese Frage hat wenig mit Geburt im medizinischen Sinne zu tun. Bitte stellen Sie diese Frage im Forum von Frau Nicola Bader. Dr. S. Kniesburges, St. Marienkrankenhaus Ratingen
Colien07022004
Hallo, nach deiner Elternzeit kannst du erneut ALG1 beantragen und bekommst die Restzeit ausgezahlt. Nur weis ich nicht, ob dir in der SS Alg1 zusteht, eine Freundin hat Aufgrund ihrer SS Alg2 beantragen müssen, da sie in ihrem Zustand nicht vermittlungsfähig war. Aber nach der Elternzeit kannst du die Restmonate aufbrauchen. Ich habe mit dieser Methode 2 Jahre lang zuhause bleiben können. Lg
Die letzten 10 Beiträge
- Gebärmutter zusammen ziehen nach Kaiserschnitt
- Gebärmutter zusammen ziehen nach Kaiserschnitt
- Beckenendlage Baby Transport
- Nach 5 Wochen Geburt wieder Sex und jetzt starke Schmerzen
- Vermehrter Ausfluss
- 3. Baby
- Periode/Schmierblutungen nach Geburt April 2024
- Lokalanästhesie während oder nach Geburt?
- Angst vor zweiter Geburt und Schwierigkeiten mit Nähe
- Stiche an der Scheide - Heftige Kindsbewegungen