Frage im Expertenforum Geburt an Silke Westerhausen:

Ab wann ist eine Entlassung möglich

Silke Westerhausen

 Silke Westerhausen
Beleghebamme der Frauenklinik in Herne

zur Vita

Frage: Ab wann ist eine Entlassung möglich

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, bei meiner 1. SS bin ich 14 Tage eher ins Krankenhaus gekommen,weil ich aufgrund einer damaligen Hüftop nicht mehr so gut und ohne Schmerzen wegen der Belastung laufen konnte. Weil mir Akupunktur nicht so richtig half und das Baby reif war,wurde die Geburt ab der 37.SSW eingeleitet. Ich weiss nicht mehr wie lange ich damals im Krankenahsu war (7 Jahre her). Meine Frage,sollte es jetzt wieder so kommen wie bei der 1 .SS,wie lange muss ich im Krankenhaus bleiben wenn alles in Ordnung ist?Da ich ja vorher stationär schon im KH war.erst nach 3 Tagen? Darf ich auf eigener Verantwortung gehen,wenn es meinem Baby gut geht oder machen die das nicht wenn die Geburt eingeleitet wurde? Ich kann mich eigentlich im Krankenhaus nicht wirklich erholen,finde die Umgebung zu Hause viel besser und wenn es uns gut geht,würde ich lieber sofort nach der Geburt oder wenigstens nach einem Tag gern nach Hause. LG Dunja


Silke Westerhausen

Silke Westerhausen

Beitrag melden

Hallo Dunja, Wenn mit dem Baby und Ihnen alles ok ist, können Sie den Entlassungstermin bestimmen (eine Einleitung hat darauf keine Auswirking) - sollten Sie am ersten Tag der Geburt nach Hause gehen, sollte eine Hebammen- und Kinderarztversorgung gesichert sein. Der stationäre Aufenthalt nach einer Spontangeburt beträgt ca. 3-4 Tage. Grüße Silke Westerhausen


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.