Mitglied inaktiv
Hallo ! Ich habe mal eine Frage in Bezug auf einen Hinweis in der Beilage der Pille "Valette". Und zwar steht dort ganz zum Schluss: "Dieses Arzneimittel ist nach den gesetzlichen Übergangsvorschriften im Verkehr. Die behördliche Prüfung auf pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ist noch nicht abgeschlossen." Wäre nett wenn sie mir das "übersetzen" könnten. Gruss Ute
Liebe Ute, in Deutschland kommen nur Präparate auf den Markt die nach intensiver Prüfung als unbedenklich gelten. Eine weitere Prüfung hat sich aber bewährt, weil in sehr sehr seltenen Fällen doch noch Nebenwirkungen bekannt werden, die eine Einschränkung in der Verordnung erforderlich machen. Gruß Dr. Mallmann
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