Maa
Hallo Herr Dr. Mallmann, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Meine Situation: Ich bin aktuell in der 5 SSW. Mein erster Termin bei der Gyn zur Bestätigung etc. ist am 18.2. Ich leide an Depressionen und habe oft Angstzustände. Seit ein paar Monaten bin ich deshalb wieder Patientin in einer Privatpraxis. Ich bin sehr schnell gestresst, was sich zum Beispiel auf meinen Puls, meine Magenschleimhaut und meine Ernährungsweise auswirkt. Beim letzten Termin bei meiner Gyn wurde ein Myom außerhalb der Gebärmutter diagnostiziert. Ich arbeite als Schulbegleitung und betreue ein Kind mit motorischen Einschränkungen. Es ist nicht aggressiv, allerdings muss ich seine Schultasche gelegentlich durchs Treppenhaus tragen oder ansonsten mehrmals am Vormittag ziehen. Es ist so ein Trolley. Der wiegt bestimmt 7-8 kg oder sogar mehr. Zudem habe ich Aufsichtspflicht, sprich ich muss in den Pausen immer draußen sein und auf ihn aufpassen. Im Unterricht ist es häufig sehr laut, vor dem Klassenraum ist eine Großbaustelle. Daher gibt es oft viel Lärm, mit dem ich nicht so gut umgehen kann. Rückzugsmöglichkeiten wie z.B. das Lehrerzimmer kommen wohl eher nicht infrage. Ich könnte mich wahrscheinlich nur in der Pausenhalle oder draußen aufhalten. Sollte das Kind mal krank sein, muss ich eigentlich an einer anderen Schule vertreten. Niemand kann aber gewährleisten, dass ich dort nicht in Kontakt mit kranken oder aggressiven Personen o. Ä. in Kontakt komme. Oft ist das I-Kind ein ganz liebes, aber es gibt ja auch noch Mitschüler*innen. Zudem stresst mich auch dieser Umstand immer sehr, da man häufig morgens angerufen wird und dann spontan irgendwo hinfahren soll. Heute Morgen habe ich deshalb meine Chefin angerufen und darum gebeten, nicht an andere Schulen geschickt zu werden. Sie war davon nicht besonders angetan und meinte, ich soll den Termin bei der Gyn abwarten und sie solle mir Beschäftigungsverbot aussprechen. Geht das so einfach? Bzw. was kann ich tun, wenn kein Verbot ausgesprochen wird? Ich bedanke mich für Ihre Antwort! Liebe Grüße Deine Schwangerschaftswoche: 5
Ein Beschäftigungsverbot kann grundsätzlich nur der Arbeitgeber aussprechen. Wenn Sie an eine Schule beschäftigt sind, gibt es dort einen medizinischen Dienst, der kann das denn entscheiden. Ihr Frauenarzt kann nur ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Das bedeutet, dass Sie aufgrund der Schwangerschaft so in Ihrer Leistungsfähig eingeschränkt sind, dass die Gesundheit oder das Leben von Ihnen oder Ihrem Kind bedroht sind. Gruß Dr. Mallmann