Elternforum Zwillinge und Drillinge

Vätermonate bei Zwillingen

Vätermonate bei Zwillingen

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Hallo ihr Lieben mein Mann will sich direkt ab Geburt 2 Monate frei nehmen, also die Vätermonate. Er bekommt ja dann 67% seines Lohnes. Kriegt er denn auch für den 2.Zwilling die 300 Euro Mehrlingszuschlag? Weiß das jemand? Lg Kabi


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ja, klar. Gruß Rocky2


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Dankeschön. Und noch ne Frage. Ich selbst bekomme nur den Sockelbetrag von jeweils 300 Euro Elterngeld. Kann mein Mann auch mehr als 2 Monate Elternzeit nehmen? Wenn er z.B 3 Monate nehmen will würde ich in dieser Zeit kein Elterngeld bekommen? Oder wie läuft das genau? Sorry, für die doofen Fragen. Lg Kabi


Mitglied inaktiv

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Also meines wissens ist immer nur einer "elterngeldberechtigt" Heißt bleibt er daheim und bekommt elterngeld, kriegst du keines. Soweit ist weiß darf er in dem fall auch nur 2 mon. nehmen, das hab ich selbst aber nur in einem forum gelesen. Wir selbst überlegen das nämlich auch. Ich bekomm auch nur den sockelbetrag und schatz überlegt zumindest den 1. monat daheim zu bleiben. lg


Disco-Bauch

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elterngeld anspruch auf 12 monate (egal ob mutter oder vater), in der das kind von dem einen elternteil betreut wird und der andere bekommt nichts bzw geht arbeiten wenn oben mutter und der vater war vorher berufstätig, so gibt es die "vätermonate", die der vater nehmen kann --> 2 monate... und hierbei ist es egal, ob er sie in den ersten 2 monaten nach der geburt oder mittendrin oder hintan nimmt also insgesamt gibt es entweder 12 monate oder - wenn der vater mitmacht - 14 monate, die ihr euch einteilen könnt (also auch parallel) schaut mal im expertenforum, da gibt es fundiertere aussagen oder lest euch die broschüren vom versorgungsamt hierzu durch


kabi

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Antwort auf Beitrag von Disco-Bauch

Danke, nun hab ich es verstanden. Dann ist es aber sehr dämlich das "Vätermonate" zu nehmen. Das verwirrt nämlich und man denkt der Vater hat eben nur diese 2 Monate.


JoMa

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Antwort auf Beitrag von kabi

Hallo! das ist noch nicht ganz richtig. Bezüglich des Elterngeldes sind Mütter und Väter vollkommen gleich gestellt. Insgesammt könnt Ihr 14 Monate nehmen, völlig egal ob einer, keiner oder beide arbeiten/gearbeitet haben. Die 14 Monate können aufgeteilt werden wie ihr wollt, jedoch darf einer max. 12 Monate nehmen. Die 14 Monate können auch so sein, dass beide Eltern gleichzeitig 7 Monate nehmen oder nacheinander oder teilweise überschneidend oder wie auch immer. Viele Grüße, Sabine


kabi

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Antwort auf Beitrag von JoMa

ja, ich habs auch so genau jetzt verstanden. Danke


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Antwort auf Beitrag von JoMa

Wieder falsch. "Nehmen" tut man Elternzeit. "Bekommen" tut man Elterngeld. Elternzeit gibts pro Kind max 3 Jahre. Egal ob Papa oder Mama. Beide können drei Jahre nehmen, wenn man es sich leisten kann, wobei die ersten zwei Jahre innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes genommen werden müssen. Bei Zwillingen gilt: Da sich jeweils ein Jahr von Kind 1 mit einem Jahr von Kind 2 überschneidet, können 5 Jahre Elternzeit genommen werden. Von Papa, oder Mama, oder beiden. Elterngeld gibts 14 Monate. Aber nur, wenn BEIDE Elternteile Elternzeit nehmen, davon einer MINDESTENS zwei Monate - und demzufolge der andere die restlichen zwölf. Oder 7 und 7. Oder eben jeder 5 Jahre. Also nicht "max 12 Monate", wie behauptet. Vielleicht wars aber auch von meiner Vorposterin so gemeint...