Elternforum Zwillinge und Drillinge

Arbeitsrechtliche Frage

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Hallo Mädels, vielleicht kennt sich jemand von euch damit aus: Ich arbeite im Einzelhandel und unsere Kette hat Öffnungszeiten von 7.00 - 22.00 Uhr. Jetzt sagte heute eine Bekannte zu mir das es untersagt ist Arbeitnehmer mit Kleinkinder in nachtarbeit zu beschäftigen, also quasi ab 20.00 Uhr. Weiß da jemand etwas genaueres drüber oder kann mir sagen wo ich da nachschauen kann? Danke und allen eine ruhige und kühle Nacht Conny


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Hallo Conny, auf die Schnelle habe ich nur das hier gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Nachtarbeit (letzter Satz) Habe nach Nachtarbeit+Kind gegoogelt. Kannst Du ja auch mal machen. _____________________________________ Liebe Grüße Daniela mit Natalie & Isabel *22.09.2003 Meine Mädels: www.natalie-isabel.de.vu Mein privater Zwillingsflohmarkt: www.dany1978.bboard.de


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Auf der Barmer-Seite steht es eindeutiger: Gefährdet nachweislich die Nachtarbeit die Gesundheit des Arbeitnehmers, ist ein Kind unter zwölf Jahren zu beaufsichtigen oder muss ein schwer pflegebedürftiger Angehöriger des Nachtarbeitnehmers versorgt werden, hat dieser - soweit dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen - das Recht, auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umgesetzt zu werden. http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Unternehmensportal/Gesundheit_20im_20Unternehmen/GesundheitPublik/Aktiver_20Arbeitsschutz/Nachtarbeit/_3A_20Nachtarbeit_3A_20Gesetzliche_20RegelungenCID__28572.html


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Hallo! Glaube die Nachtarbeitszeit fängt erst um 22 Uhr an lt. Gesetzgeber.


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da werde ich mal mal einlesen. Wenn ich richtig informiert bin beginnt die Nachtarbeit im Handel aber doch um 20 Uhr. LG Conny


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Hallo, so weit ich weiß, beginnt Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes ab 22:00 h und beträgt auch gewisse Stunden in der Nacht. Arbeit BIS 22:00 h würde dann demnach nicht rechtswidrig für Eltern mit kleinen Kindern sein. Für Schwangere gilt diese 20:00 h-Regelung. Aber vielleicht lässt der Chef ja mit sich reden?! Gruß, Bianca