Elternforum Zwillinge und Drillinge

5 Jahre Elternzeit bei Zwilligen?

5 Jahre Elternzeit bei Zwilligen?

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Hallo, ich habe selber keine Zwillinge, aber meine Freundin (zwei Jungs, mittlerweile 4 Jahre alt). Sie hat nach 3 Jahren Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten, ist damit aber irgendwie nicht so glücklich (viel Streß, und oft kranke Kinder, mit vielen Op`s). Ich bin der Meinung mal gehört zu haben, daß man bei Zwillingen 5 Jahre Elternzeit nehmen kann, stimmt das? Und wenn es so ist, könnte meine Freundin die restlichen 2 Jahre irgendwann noch ranhängen oder hätte sie das vorher beantragen müssen? Ist ist das viellecht völliger Blödsinn mit den 5 jahren (meine Freundin kannte das jedenfalls nicht) Danke für Eure Hilfe LG Christine


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Seit der Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) zum 01.01.2004 besteht auch bei Mehrlingen für jedes Kind ein Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (§ 15 Absatz 2 Satz 1 und 3 BErzGG). Hiervon kann ein Anteil von bis zu 12 Monaten pro Kind mit Arbeitgeberzustimmung auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag übertragen werden (§ 15 Absatz 2 Satz 4 BErzGG). Durch die Übertragung der Elternzeit für jedes Kind können für Zwillinge, die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt, 5 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen werden. Es werden jeweils das erste Jahr des ersten Zwillings und das dritte Jahr des zweiten Zwillings von dem Elternteil übertragen, der sich in Elternzeit befindet. Durch die Übertragbarkeit wird den Eltern die Möglichkeit eröffnet, z.B. das 1. Schuljahr erzieherisch möglichst intensiv zu begleiten. Die Möglichkeit der Elternzeit ist somit in Beziehung zum Lebensalter des/der Kindes/er und den damit verbundenen Bedürfnissen in der Eltern-Kind-Beziehung gesetzt worden. lg daniela


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Ich hab das mit dem Übertragen so gemacht, deshalb bleibe ich jetzt 5 Jahre zu Hause. LG, Celeste


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Hallo Christine, auf der folgenden Seite, solltet ihr alle Infos bekommen. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Uebertragung Pro Kind können 12 Monate Elternzeit übertragen werden. Allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Meine 5jährige Elternzeit endet schon Ende April. Leider..! :-) LG Martina


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LG