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Anruf der Schule bei Zecken?

Anruf der Schule bei Zecken?

Ceca2

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Hallo zusammen, rufen bei Euch die Schulen (weiterführende Schule) an, wenn Euer Kind eine Zecke hat, damit die Kinder abgeholt werden? Gruss Ceca2


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Ceca2

Keine ahnung, aber ich denke eher nicht


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Ceca2

Aus zwei Gründen würde ich das nicht erwarten: Erstens halte ich es nicht für erstrebenswert, daß Lehrer einer weiterführenden Schule ihre Schüler nach Zecken absuchen. Und zweitens hat die Schule einen gut ausgebildeten Sanitätsdienst, der - das weiß ich sicher, ich habe sie mal gesehen, als ich KindKlein dort abgeholt habe - im Besitz einer Zeckenzange ist. Von daher wäre meine Erwartung an einen logischen Ablauf wie folgt: Falls ein Kind zufällig selber merkt, daß es sich eine Zecke eingefangen hat, geht es zum Sanitätsdienst, läßt sich diese entfernen, und geht anschließend zurück in den Unterricht. Wie oft sowas vorkommt, weiß ich nicht - wir haben alle bisherigen Zecken immer nur nach sorgfältiger Suche entdeckt, und welcher Schüler sucht sich schon mal eben in der Pause nach Zecken ab?


Miolilo

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Es geht doch gar nicht darum, dass Lehrer Kinder absuchen. Wenn ein Kind selber eine Zecke am Körper entdeckt und damit zum Lehrer geht, muss dieser die Eltern darüber informieren und darf sie auf keinen Fall selber herausholen. Auch kein Sanitätsdienst der Schule darf das. Tut er es doch, dann auf eigene, sprich persönliche Verantwortung. Gibt es danach Probleme (weil z.b. ein Teil der Zecke in der Haut verbleibt etc) ist dieser dann verantwortlich. Daher: Auf jeden Fall sofort die Eltern informieren.


rosamupfel

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Antwort auf Beitrag von Ceca2

Ich kann nur für Hessen sprechen. Es dürfen keine Gegenstände von Kindern entfernt werden. Zum Beispiel: Zecken, Schliffer. Aus juristischen Gründen darf das nur eine Person, welche einen akademisch anerkannten Beruf der Heilkunde hat. Manche Schulämter Haben Sonderregelungen, da Zecken FSME und Borreliose übertragen, die besagen dass Zecken schnellstmöglich entfernt werden müssen. Nach Absprache mit dem jeweiligen Landesgesundheitsamt und der Ärztekammer dürfen Lehrer Zecken dann entfernen, wenn zuvor die Eltern ein Erlaubniszettel ausgefüllt und darüber informiert worden sind. Dabei übernehmen Lehrer keine Haftung!!!!! Bei Schulen mit Sanitätsdienst habe ich keine Ahnung. Kann mir aber vorstellen, dass dies genauso hierfür gilt. Da dort kein akademisch ausgebildetes Personal angestellt sein wird. Maximal haben die dort Kenntnisse der erste Hilfe. Aber wie gesagt....in diesem Fall weiß ich es nicht.


Kalleleo

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Antwort auf Beitrag von rosamupfel

Meine Tochter ist im Sanitätsdienst an ihrer Schule. Ich habe noch einmal nachgefragt. Sie dürfen definitiv nicht Zecken entfernen. Ich selbst arbeite an einer OGS. Wir dürfen weder Splitter noch Zecken entfernen.


rosamupfel

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Antwort auf Beitrag von Kalleleo

Das hab ich mir auch gedacht. Ich hatte mal einen Schüler 1. Klasse. Der hatte eine hochgradige Allergie, er braucht binnen Minuten einen Allergiesaft. Die Eltern hatten beim Schulamt einen Antrag gestellt, dass ich ihm den Saft geben darf. Wurde abgelehnt. Da sind die bei uns eisenhart. Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich auch schon echt unschöne Erlebnisse mit diversen Eltern hatte und das so oder so verweigert hätte. Pflaster dürfen wir kleben und erste Hilfe leisten. Mehr nicht. Ich möchte mir nicht ausmalen was passiert, wenn man als Lehrer die Zecke nicht ganz rausbekommt.


hgmeier

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Antwort auf Beitrag von rosamupfel

An der Schule meiner Lebensgefährtin (Sek. 1 / Hessen) werden Zecken durch den Schulsanitätsdienst entfernt. Gehört wohl bei denen zur Ausbildung.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ceca2

"Die Infektionsgefahr für Mensch und Tier nimmt zu, je länger eine Zecke ungestört Blut saugen kann. Zecken müssen möglichst schnell entfernt werden. " Das wird dir auch jeder Arzt so sagen. Insofern kann man es für fahrlässig halten, wenn die Zecke nicht sofort gezogen wird. Da aber Lehrkräfte heutzutage gar nichts mehr dürfen - noch nicht mal ein Pflaster aufkleben - und somit natürlich auch keine Zecke entfernen dürfen, ist die einzig logische Schlussfolgerung, das Kind entweder unverzüglich in ärztliche Behandlung zu geben oder unverzüglich die Eltern zu informieren, damit sie das Kind selber versorgen können.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Ceca2

Hallo, würden sie bei uns wohl nicht machen. Einfach weil kein Lehrer das mitbekommt und meine Kinder - obwohl sie über Zecken Bescheid wissen und zuhause jede sofort gemeldet und auf Entfernung gedrängt wird - nicht einem Lehrer Bescheid geben würden, wenn sie selber eine an sich entdecken.


Jule9B

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Wenn ein Kind eine entdeckt und bescheid sagt, werden bei uns (weiterführende Schule NRW) die Eltern informiert, damit sie das Kind abholen und sich selber drum kümmern können. Wir dürfen es nicht (ich würde es auch nicht wollen, dankeschön!) und auch Splitter dürfen wir nicht entfernen, auch hier erfolgt ggf. ein Anruf nach Hause.