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Sorgerecht/ Steuerklasse 2

Thema: Sorgerecht/ Steuerklasse 2

Hallo Wir haben 3 Kinder (7,5,3), im Falle einer Trennung gehe ich davon aus, dass sie bei mir bleiben. Alleine weil ich beruflich (z.zt. Teilzeit) sehr flexible Arbeitszeiten habe, mein Mann 3 Schicht arbeiten muss. Wie entscheidet sich das wenn die Ehepartner sich da nicht einig werden? Aufteilen will ich die Kinder eigentlich nicht da sie aneinander hängen und eine Trennung der Geschwister meiner Meinung nach alles noch schlimmer machen würde als es eine Trennung / Scheidung sowieso schon tut. Nach welchen Gesichtspunkten wird da geschaut? Ab wann Kinder befragt? Und kann man ab 1. Tag der Trennung Steuerklasse 2 beantragen oder erst nach der Scheidung? Könnte mein Mann sofern auch Ihm ein Kind zugesprochen wird auch Steuerklasse 2 erhalten Oder darf das nur einer ? Sorry für die Fragen. Wir sind noch ganz am Anfang die Trennung zu beginnen aber schon jetzt stürmen Fragen auf mich ein. Natürlich suche ich mir auch bald einen Anwalt aber ich hoffe das ich evtl schon ein paar kleine Hinweise von euch bekomme was in der Richtung passieren kann... Lg

von Novi2007 am 25.05.2015, 09:45


Antwort auf Beitrag von Novi2007

das aufenthaltsbestimmungsrecht erhält derjenige, der es beantragt und der die kinder zuvor in der hauptsache betreut hat und das auch nachweislich weiterhin tun wird, in deinem fall also wahrscheinlich du, sollte dein mann nicht seinen job kündigen und andere fakten für die zukunft schaffen. vom trennen halten die jugendämter m.w. nach auch wenig, allerdings hat man auch schon vom sonderfällen gehört sieh also zu, daß die kinder komplett ihr umfeld auch nach der trennung weitestgehend beibehalten, kiga, schule, freunde und biete auch ein umgangskonzept mit dem vater, das zeigt kooperation. verwechsle auch nicht die begriffe, ihr habt eh gemeinsames sorgerecht, das umgangsrecht ist unantastbar. die steuerklasse kann schon nach trennung geändert werden, bringt aber nur ein paar kröten(kannst du per steuerklassenrechner ausrechnen) würde ich also nicht überbewerten, wichtiger wäre mir, daß die kinder gesamt bei mir bleiben. viel glück!

Mitglied inaktiv - 25.05.2015, 10:50