wallekind
Hallo, meine Tochter soll nächstes Jahr eingeschult werden, sie ist ein "Kann-Kind". Sprich, das letzte Kiga Jahr wäre ja beitragsfrei. Stadtdienst sagt: Ich sollte meine Tochter jetzt bis zum 15.11. beim Schulamt anmelden. Der Herr sagte aber wiederum, daß das Amt damit nichts zu tun hat. Ich sollte mich nochmal beim Stadtdienst melden... Habe schon mit diversen Sachbearbeitern, sogar mit dem Chef, des Stadtdienstes telefoniert, die alle selber nicht genau bescheid wissen und mich immer weiter verbinden. Wie ist es bei Euch, habt Ihr auch so ein Theater, nur um das beitragsfreie Jahr durchzubringen? Kommen aus NRW. Bin mal gespannt
Hallo, hier in Niedersachsen ist es glaube ich so, dass man bei Kannkindern grundsätzlich das (vermeintlich) letzte Kindergartenjahr zahlen muss und dann - wenn vorzeitig eingeschult wird - die Beiträge wieder rückwirkend erstattet werden.
Wo ist jetzt dein Problem ? Wenn deine Tochter ein Kann-Kind ist, musst du das jetzige Kindergartenjahr bezahlen, da keiner weiß, ob sie tatsächlich im nächsten Jahr in die Schule geht und es somit jetzt wirklich ihr letztes Kindergartenjahr ist. Sollte sie dann in die Schule kommen, bekommt ihr die Beiträge erstattet.
Ich denke mal, da es das erste Jahr so ist in NRW fehlt denen noch der Überblick. Und ehrlich gesagt wäre mir eine Rückerstattung auch lieber, als wenn ich dann den kompletten Betrag nachzahlen müsste, weil das Kind dann doch nicht in die Schule kommt. Wir hatten im Vorfeld auch ein Schreiben, als es noch nicht ganz durch war, das erstmal die Beträge gezahlt werden sollen und dann erstattet werden. Allerdings kommt unsere Tochter regulär nä Jahr zur Schule.
Nein ist nicht so. Kannkinder brauchen auch nicht zahlen, wenn sie für dei Schule angemeldet sind. Gehen sie dann doch nicht, haben sie noch ein Jahr beitragsfrei.
Das stimmt so nicht.
Doch, bei uns im Kiga in Sachsen war es so. Das Kind sollte vorzeitig eingeschult werden. Wurde angemeldet. Durfte aber nicht gehen, weil es noch nicht schulreif war. Es hatte beide Jahre nichts bezahlen müssen.
Dann ist es vielleicht in Sachsen so (was ich aber nicht glaube), aber du hast es als allgemeingültige Aussage hingestellt.
Hallo, wir (Hessen) haben ganz normal Beiträge gezahlt. Als wir die schriftliche Bestätigung hatten, dass das Kind tatsächlich eingeschult wird, haben wir eine Rückerstattung beantragt und auch problemlos bekommen. Bei uns beantragt man das direkt im Kindergarten, aber eben erst nachträglich, da ja gar nicht sicher ist, ob das Kind in die Schule kommt (das entscheiden ja nicht die Eltern allein). Gruß Linda
In Hamburg ist/wird jetzt das letzt KiGa-Jahr für Kann-Kinder auch kostenlos.Wie das geregelt wird, kann ich Dir leider nicht sagen. Das war wohl auch der Grund warum der Ansturm auf die Vorschulen, bis jetzt so groß war, da ja seit 2009 wieder kostenlos. Mal gucken, ob sich das im nächsten Jahr ändern wird. Es werden aber noch viel mehr Schulen in HH im nächsten Jahr Ganztagsschulen werden, was ja auch noch eine große Einspr. bedeutet, für die Eltern. Aber ich denke auch, dass viele ihre frühen Kann-Kinder noch früher einschulen lassen werden. Gruß maxikid
Wir haben die Beiträge ganz normal gezahlt und haben dann - nachdem wir die Zusage der Schule hatten - den Antrag auf Erstattung gestellt. Das war Anfang Juni und jetzt irgendwann sollen die Gebühren auf unserem Konto eintrudeln. Aber auch ohne Erstattung hätten wir unser Kind eingeschult...