Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin sonst eher eine stille Mitleserin, aber nun möchte ich doch mal um Eure Meinungen bitten. Mein Sohn (wir Anfang August 6) kommt wohl im Sommer als Kann-Kind in die Schule. Da dieser Jahrgang bei uns sehr stark ist, hat die Stadt Probleme für alle Kinder, deren Eltern berufstätig sind und auf Beutreuung angewiesen sind, einen Hortplatz zu stellen. Auf Nachfrage teilte man mir nun mit, dass Kann-Kinder in der Vergabe der wenigen Plätze nicht berücksichtigt werden, da sie noch ein Jahr lang in den KIGA gehen könnten. Ist das rechtens? Müssen schulreife Kann-Kinder nicht den Muss-Kindern gleichgestellt werden?Mein Vorschlag, dass er nach Schulschluss in den KIGA gehen kann, wurde natürlich abgelehnt ;-) Kennt sich jemand damit aus? Ich möchte gerne gegenüber der Stadt dazu Stellung nehmen, aber meine Recherchen im Internet waren leider erfolglos? LG, Sarah
bei uns ist es so, das die pflicht-schulkinder genommen werden, solange es plätze gibt. diese werden noch einmal gesondert nach sozialem stand aufgenommen. wenn dann noch plätze frei sind, können kann-kinder aufgenommen werden. lg
Dies ist ja unlogisch. Einen Hortplatz bekommst du nicht, weil er Kannnkind ist, einen Nachmittagsplatz im Kiga bekommst du nicht, weil er kein Kigakind mehr ist. Ich würde nicht den Kigaplatz kündigen. Somit ist der euch sicher. Dann normal in der Schule anmelden und Kind nur nachmittags in den Kiga schicken, wenn der Kiga dies mitmacht. Ansonsten Eingaben schreiben.
ein schulkind kann doch nachmittags nicht in den kindergartenbereich. und wenn der hort voll ist, dann ist er voll! lg
Doch bei uns gibt es das. Da fahren die kinder dann in den Kiga.
Bei uns gehen viele Erstklässler nachmittags in teure private Kindergärten, weil es viel zu wenige Hortplätze gibt. Larissa
hier stehen Kann-Kinder auch hinten an 1.stelle : kinder von arbeitenden eltern 2.stelle: kinder mit migrationshintergrund/schwieriege familienverhältnisse 3.stelle: kinder deren eltern arbeitsuchen sind
Danke für Eure Antworten. Schade, dass schulreife Kann-Kinder nicht gleichgestellt sind. In den KiGa gehören sie ja auch nicht mehr. Hat so ein bisschen was von Schulkind 2. Klasse....
Kann mich Kati76 voll und ganz anschließen, so kenne ich es auch. kann-Kinder werden bei uns sogar nur in der Schule aufgenommen, wenn noch Plätze da sind. Es ist doch letzten Endes dein Wunsch ihn früher einzuschulen. Gib ihm noch ein Jahr länger, dann hast du das problem nicht.