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Anmeldung in zwei Schulen?

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Hallo zusammen, vielleicht weiß das jemand und kann mir helfen: Ich müsste meine Tochter in zwei Schulen anmelden, geht das? Hintergrund ist, dass die Schule im Heimatort, die für sie "zuständig" ist, für mich organisatorisch sehr schlecht machbar ist wegen Betreuung und Arbeit. Die andere Schule ist in einer anderen Stadt (und somit auch im anderen Kreis) bei meiner Arbeit und ideal - organisatorisch und auch vom Konzept und Wohlfühlfaktor her. Ich würde sie nun also in zwei Schulen anmelden wollen - darf man das machen? Und schauen, wenn ich den Platz an der guten Schule bekomme, dass ich den anderen dann absage? Ich möchte jetzt bitte keine Diskussion darüber entfachen, ob und warum meine Tochter auf die Schule gehen soll, die nicht im Heimatort ist :-) Das ist alles gut durchdacht - mir gehts nur um das Anmelden. Gruß, M+N und vielen Dank vorab für alle Antworten!


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Moin moin, normalerweise ist/sind die Schule(n) des Wohnortes für das Kind zuständig. Willst du dein Kind an einer Schule außerorts unterrichten lassen, musst du meines Wissens Antrag bei der entsprechenden Stadt/Gemeindeverwaltung stellen. Wenn du denen begründest, warum du dein Kind da einschulen möchtest (würde da eher dein organisatorisches und Konzept hervorheben und erst in zweiter Linie Wohlfühlfaktor), wirst du ja eine Antwort bekommen. Mit dieser Antwort gehst du dann zur Anmeldung und bist schon mal nen Schritt voraus. Bei der Anmeldung an sich kannst du dann auch wieder bzw musst sogar ne Ausweichschule angeben. Wie es rechtlich ist, sich quasi doppelgleisig anzumelden, keine Ahnung, ehrlich gesagt. Aber bewerben kann man sich ja auch mehrgleisig... Ich würde es tun in deinem Fall und drück dir die Daumen, dass du es so hinbekommst, wie es für euch am Besten ist. Viel Erfolg! flyingdarkness


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Hi, danke schonmal! Wir sind ja hier in NRW - ist das wichtig? Also beim Schulamt der "besseren" Stadt hab ich angerufen und die schicken mir einen Antrag per Post zu, die Anmeldetage haben sie mir auch schon genannt. Dann schreib ich da am besten zu dem Antrag was dazu? Mit der Ausweichschule angeben das wusste ich nicht - hört sich aber gut an! Gruß, M+N


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Hallo, leider weiß ich nicht, ob es von BL zu BL verschieden ist. Ich persönlich würde die für dich organisatorisch wichtigen Dinge in dem Antrag anbringen. Bist du AE, dann wird dir das erst recht weiter helfen. Erst in zweiter Linie den Wohlfühlfaktor erwähnen. Ich denke, man muss eine Ausweichschule angeben. Zumindest ist es auf alle Fälle bei weiterführenden Schulen so. Ob auch in der GS, werde ich wohl im November erfahren oder schon im Oktober... Ich rätsel noch, in welche Schule ich mein Kind schicken soll... ist alles ziemlich doof. LG flyingdarkness


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Bei uns in Ba-Wü hat die Grundschule ein Einzugsgebiet. Und da muss man hin. Eine andere staatliche Grundschule kann man auch wählen, aber um da hin zu kommen, muss eine plausible Begründung vorliegen (z.B eine Nachmittagskinderbetreuung). In private Schulen kann man sich jederzeit anmelden, hier gibt es nicht solche Bestimmungen. (Waldorf, Montessori). Man bekommt hier von der Regeleinzugsschule Post zur anmeldung. Bei dieser Anmeldung muss man dann angeben das sein Kind nicht dahin soll. gleichzeitg nimmt man Kontakt zur anderen Schule auf. Beide Schulen müssen dann mit der anderen Einschulung einverstanden sein. Die eine Schule muss Dich also gehen lassen und die andere muss Dich aufnehmen. so läuft es bei uns. Details solltest du mit Deinen Schulen ebklären.


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der ersten schule nicht klappt


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Hi, melde ich sie dann bei der für uns besseren an und gebe als "Ersatz" die Schule an, die sowieso zuständig wäre? Muss ich sie dann nicht bei der Schule, die zuständig wäre, auch mit anmelden? Sorry fürs ständige Nachfragen, aber mich macht das grad ganz wirre :-) da meine Arbeit und vieles davon abhängt, dass ich das vernünftig geregelt bekomme. Gruß, M+N


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das sie hingeht


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Das ist das mit der Auseweichschule... gilt in Sachsen auch.


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Da in NRW freie Grundschulwahl (im Rahmen der Möglichkeiten der Grundschulen) ist, musst du sie nicht an der "zuständigen" Grundschule anmelden, sondern einfach an der gewünschten. LG sun


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Hi Sun, ja, das hat mir das Amt nun auch endlich sagen können - mein Problem war nur: wenn wir den Platz an der Wunsch-Grundschule nicht bekommen, müssen wir ja die "zugewiesene Grundschule" nehmen. Da ich auf einen Ganztagsplatz angewiesen bin, muss ich mich irgendwie auf alles vorbereiten :-)) Danke für alle Antworten - irgendwie wirds schon klappen!! Gruß, M+N


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Hallo, ich habe heute mit der Direktorin einer GS gesprochen und sie meint, man muss das Kind in einer Schule seiner Wahl anmelden. Betonung liegt dabei auf EINE. Innerhalb einer gewissen Frist, die dann aber sicher wieder von BL zu BL verschieden ist, hast du Zeit, dein Kind dann doch noch umzumelden. Hintergrund ist der, dass eben alle zu der Zeit schulpflichtigen Kinder auch angemeldet werden und nicht wieder irgendwo Kinder sozusagen abhanden kommen... weil vielleicht schon lange nicht mehr am Leben (mal an die Tiefkühlkinder und andere Fälle erinner)... Wie es aber nun bei dir konkret ist mit den zwei verschiedenen Städten, kannst du letztlich nur durch Anrufen herausfinden, was du ja wohl schon getan hast. Viel Erfolg!