Maliki
Bin grade etwas überfragt: Wie ist das denn mit den Doppel - Familiennamen? Ich dachte, das wäre so: Bei der HOchzeit kann man/frau den anderen Nachnamen vor oder nach den eigenen Namen stellen. Also Sabine Müller heiratet Michael Maier und wird ne Sabine Maier-Müller oder Müller-Maier. Einen Namen müssen die beiden als Familiennamen aussuchen. Wie kann dann ein Kind, das noch nicht verheiratet ist, nen Doppelnamen haben??? Ich denke da an Lena Meier - Landrut oder Sandy Maier - Wölden. ???????????? LG, Maliki
Das war einmal. Bis vor einer gewissen Zeit war es möglich, seinem Kind den Nachnamen von Vater UND Mutter zu geben. Heute geht das nicht mehr. Daher haben ältere "Kinder"/ Junge Erwachsene auch teilweise noch diese Doppelnachnamen. LG Tanja
ich kenne mich überhaupt nicht damit aus, aber ich dachte immer, dass das Kind Automatisch den Doppelnamen bekommt, den auch die Mutter hat???
Oh, wie es ist wenn eine unverheiratete Mutter schon einen Doppelnamen hat weiß ich gar nicht. Aber ich glaube, dann bekommt das Kind entweder den Namen vom Vater oder den 1. Namen vom Doppelnamen der Mutter... In meiner Klasse war damals auch ein Mädchen. Eltern waren nicht verheiratet und das Kind hat den Namen von Vater und Mutter bekommen. LG Tanja
Kinder können seit einigen Jahren nicht mehr den Doppelnachnamen von einem Elternteil bekommen. Das ist geändert worden, um spätere Dreifachnamen zu verhindern. Es muß in dem Fall ein Nachname für das Kind von den Eltern festgelegt werden. Meistens ist das halt der, der gemeinsamer Teil des Doppelnamens ist. Beispiel: Papa Müller Mama Schulze-Müller Kind Müller lg Meike
Aber wenn die Mutter (oder der Vater) schon vorher einen Doppelnamen hatte, dann müsste das Kind den doch übernehmen dürfen, oder? Also wenn Lena Meyer-Landrut z.B. einen Alexander Rybak heiratet, dann müsste das Kind doch entweder Meyer-Landrut oder Rybak heißen dürfen, oder? (Nur nicht Meyer-Landrut-Rybak.) LG sun
Ich habe eine Bekannte, die mit einem Herrn A-D (diesen Doppelnamen gibt es schon seit vielen Generationen) verheiratet ist und eben auch diesen Doppelnamen mit der Hochzeit angenommen hat. Die Kinder haben ebenfalls diesen Doppelnamen als Familiennamen, dürfen bei einer Hochzeit aber keinen weiteren Namen mehr annehmen. (Früher gab es mal eine Sportlerin, Simone Greiner-Petter-Memm, das ist so weit ich weiß heute nicht mehr erlaubt.)
Hi, können nicht beide den Namen des anderen annehmen, also Frau Meier und Herr Müller heißen dann beide Meier-Müller? Dann würde das Kind auch automatisch den Doppelnamen erhalten oder? Grüße Petra
Ne Cossi, das haben sie vor ein paar Jahren abgeschafft. Entweder beide behalten ihren Namen oder sie einigen sich auf EINEN Namen für beide oder sie einigen sich auf einen Familiennamen, und der andere Partner darf mit seinem anderen Namen einen Doppelnamen draus machen - die Kinder bekommen dann aber NUR den Familiennamen. LG sun
ich fände sie zu steif für ihn..... aber die Idee ist gut
Früher konnten die Kinder einen Doppelnamen bekommen heute leider nicht mehr. ich hatte mal eine Klassenkameradin Garcia-Müller-Blumentritt Wobei der Vater aus Spanien kam und da ist die Regelung doch noch etwas anders. (die Tochter ist auch in Spanien geboren)
...in ganz bestimmten Fällen, wenn der Name sehr alt ist und nachweislich über viele, viele Generationen vererbt wurde, dann darf er auch heute noch als Doppelname an die Kinder weitergegeben werden. Bei neugeschaffenen Doppelnamen (durch Hochzeit) geht das heuer nicht mehr.
Danke für eure Ausführungen! Mensch, das ist ja kompliziert. Zum glück muss ich mich da nicht durchbeißen, hat mich nur interessiert! Aber Garcia - müller - blumentritt ist schon ein klasse Name! LG, Maliki