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Pressemitteilung Mit der Bitte um Abdruck/Sendung Göttingen, 06.10.04 Säuglingsnahrungs-Gesetz hat Geburtstag Am 10.10. hat es seinen zehnten Geburtstag: Das deutsche „Gesetz über die Werbung für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung (Säuglingsnahrungswerbegesetz, SNWG)“. Hinter einem komplizierten Namen verbirgt sich eine Sache, der sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schon 1981 angenommen hat, also 13 Jahre vor der deutschen Bundesregierung, nämlich eine Regelung darüber, was in der Werbung für Babynahrung erlaubt ist und was nicht. Unter anderem soll diese Regelung Eltern von Neugeborenen davor schützen, durch falsche oder missverständliche Werbebotschaften zu früh zum Abstillen verleitet zu werden und damit durch falsche Ernährung ihrem Baby zu schaden. Wie wichtig solche Regeln und Gesetze weltweit sind zeigte zum Beispiel der im vergangenen Jahr an die Öffentlichkeit gelangte „Humana-Skandal“ in Israel, wo Säuglinge starben, weil sie statt mit Muttermilch mit einem künstlichen Ersatzprodukt des deutschen Herstellers „Humana“ aus Herford gefüttert worden waren. „Humana“ hatte auf den Packungen falsche Angaben über die Inhaltsstoffe ihres Produktes gemacht. Auch das beste Gesetz hilft nichts, wenn es nicht eingehalten wird. Nicht nur „Humana“ und nicht nur in Israel, eine ganze Reihe von namhaften Herstellern von Babynahrung verstößt immer wieder und überall in der Welt gegen die WHO-Richtlinien und gegen nationale Gesetze. Die Kontrollen sind zu lasch und zu oberflächlich. Wenn es sie überhaupt gibt: Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden sind überlastet und es mangelt am politischen Willen, die Gesetze durchzusetzen, denn der Babynahrungsmarkt ist riesengroß und die Umsätze der Babynahrungshersteller gehen weltweit in die Milliarden. Nach Ansicht der „Aktionsgruppe Babynahrung (AGB)“ aus Göttingen ist auch in Deutschland noch viel zu tun, was die Einhaltung der WHO-Richtlinie und auch des deutschen Gesetzes angeht. So sei das Gesetz selbst „weit davon entfernt “, eine wirkliche Umsetzung der WHO-Vorgabe darzustellen, sagt Marina Weidenbach, Vorstandsmitglied der AGB, einem Verein, der sich schon seit 1981 in diesem Bereich engagiert und über gute internationale Kontakte verfügt. Die AGB ist Mitglied des „International Baby Food Action Network (IBFAN)“, das 1998 in Stockholm mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet wurde. Weitere Informationen: Aktionsgruppe Babynahrung e.V. Untere-Masch-Str. 21 37073 Göttingen Tel.: 0551 / 53 10 34 Fax: 0551 / 53 10 35 E-Mail: info@babynahrung.org -------------------------------------------------------------------- Aktionsgruppe Babynahrung (AGB) is the German partner within the International Baby Food Action Network (IBFAN). With more than 150 non-profit groups in more than 90 countries IBFAN fights for the promotion, protection and support of breastfeeding against the purely commercial interests of the manufacturers and distributors of breast-milk substitutes as defined in 1981 by World Health Assembly in the International Code of Marketing of Breast-milk Substitutes. For this work the network was honoured with the Right Livelihood Award in 1998. In 2001 La Leche Liga Germany honoured AGB in respect of the extraordinary promotion and support of breastfeeding. Aktionsgruppe Babynahrung (AGB) Untere-Masch-Str. 21 37073 Göttingen Fon 0551/531034 Fax 0551/531035 www.babynahrung.org
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