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Hallo Anja, ich hab´s schon mal gepostet: ************************************************ Von: Twinmädels 06.10.2007, 23:18 Betreff: Schau mal hier ... - auch bei 4 Kindern ist Angebot von gebrauchter Kinderkleidung (80 in einem Monat) gewerblich (LG Berlin vom 05.09.2006, AZ 103 O 75/06) - Gewerblichkeit bei 25 Verkäufen innerhalb von 2 Monaten sowie vorherigem Ankauf zum Zwecke des Verkaufs (LG Hanau vom 28.09.2006, AZ 5 O 51/06) - Unternehmereigenschaft wer Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen bei eBay anbietet (LG Hannover vom 15.04.2005, Az.: 18 O 115/05) - Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (Amtsgericht Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C 185/04 ). - ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay liegt bei 39 Verkäufen innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2001, Az: 103 U 149/01) http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm ************************************************ http://www.rund-ums-baby.de/sparforum/mebboard.php3?step=4&range=20&action=showMessage&message_id=232206&forum=167 _______________________________________________ LG Dani Mein privater Zwillingsflohmarkt: www.dany1978.bboard.de
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