KleinesWunder90
Hallo zusammen :-) ich bin schwanger und habe ein deutsches Arbeitsverhältnis. Da mein Mann in der Schweiz arbeitet, möchte ich daher gerne meine Elternzeit in der Schweiz verbringen. Ich weiß, dass ich aufgrund meines laufenden deutschen Arbeitsverhältnis weiterhin Anspruch auf Elterngeld habe. Doch habe ich weiterhin Anspruch auf Elterngeld, wenn ich mein Kind in der Schweiz bei meinem Mann versichern lasse oder muss ich es zingend in Deutschland versichern lassen? Ich danke Euch ganz herzlich im Voraus und hoffe auf hilfreiche Antworten :-) Liebe Grüße, Kleines Wunder90
Ohne Gewähr, aber ich glaube nicht, dass das irgendwas mit der (Kranken?-)Versicherung zu tun hat. Wenn, dann eher mit Deiner Meldeadresse, und natürlich mit Deinem Arbeitgeber. Vermutlich kann man Dir aber im Haupforum oder im Rechtsforum deutlich besser helfen, hier ist nicht viel los.
Besten Dank für Deinen Hinweis :)
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