Elternforum Schwanger - wer noch?

zweite SS, Teilzeitbeschäftigung, Elterngeld etc. - an die Sachkundigen

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Mitglied inaktiv

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Hallo Mädels, da ich nicht glaube, dass ich auf meine spezifischen Fragen im Recht-Forum eine Antwort kriege, wende ich mich an die Sachkundigen unter euch. Ich bin derzeit im zweiten von zwei Jahren Elternzeit, die ich für mein erstes Kind beantragt habe. Die Elternzeit geht bis Anfang Februar 2011. Elterngeld habe ich für ein Jahr beantragt und die letzte Zahlung im Januar diesen Jahres erhalten. Nun erwarte ich im August aber bereits mein zweites Kind und frage mich, was ich jetzt alles beachten muss, wen ich über die Schwangerschaft informieren muss etc. Meinen Arbeitgeber habe ich bereits eine Woche nach der Bestätigung der SS durch den Arzt informiert. Wer (und bis wann) muss außerdem informiert werden? Die Krankenkasse z.B.? Außerdem frage ich mich, wann ich die zweite Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen muss. Bin ich jetzt auch vor und nach der Geburt in Mutterschutz, obwohl ich eh nicht arbeiten gehe? Heißt es dann, dass ich die Elternzeit innerhalb einer Woche nach der Geburt des Kindes beantragen muss? Oder gelten für Frauen in Elternzeit andere Regelungen? Außerdem spiele ich mit dem Gedanken, nach der zweiten Elternzeit (die ich vermutlich nur für ein Jahr beantragen werde) nur noch halbtags arbeiten zu gehen. Wann müsste ich dies beim Arbeitgeber beantragen? Bereits bei der Beantragung der Elternzeit oder habe ich noch Zeit, mir die Situation zu betrachten und später zu entscheiden, wie ich es gerne machen würde? Kann ich mich dabei auch auf eine bestimmte Wochenstundenzahl festlegen oder muss ich meinem Arbeitgeber einen gewissen Spielraum anbieten (ich möchte, dass es für beide Seiten akzeptabel ist). Und wie wird wohl jetzt das Elterngeld berechnet? Derzeit bekomme ich ja nichts mehr. Die Monate, in denen man Elterngeld bezogen hat, zählen ja, glaube ich, nicht mit. Dann wären es in meinem Fall 6 Monate mit vollem Gehalt und 6 Monate mit 0 Euro (Anfang Februar bis Mitte August, in denen ich kein Geld kriege) als Berechnungsbasis, oder?? Vielen Dank für eure Hilfe! Gruß Tatjana


Mitglied inaktiv

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Also dazu: "Außerdem spiele ich mit dem Gedanken, nach der zweiten Elternzeit (die ich vermutlich nur für ein Jahr beantragen werde) nur noch halbtags arbeiten zu gehen. Wann müsste ich dies beim Arbeitgeber beantragen? Bereits bei der Beantragung der Elternzeit oder habe ich noch Zeit, mir die Situation zu betrachten und später zu entscheiden, wie ich es gerne machen würde? Kann ich mich dabei auch auf eine bestimmte Wochenstundenzahl festlegen oder muss ich meinem Arbeitgeber einen gewissen Spielraum anbieten (ich möchte, dass es für beide Seiten akzeptabel ist)." erstmal: 3 Monate vor deinem Wiedereintritt in den Job musst du das beim AG beantragen. schriftlich und genau = du musst reinschreiben ab wann, wieviele Stunden und WANN (früh, mittags, abends, drei Tage voll, zwei halb usw usw usw). Der AG hat dann 8 Wochen (!) Zeit sich bei dir zu melden - mit Ablehnung u. Begründung oder eben Annahme. Macht er Dir einen Vorschlag z.B. bezg. Arbeitszeiten den du ablehnst hast du dein Recht auf TZ verwirkt. Er muss nicht 100% auf deine Wünsche eingehen und kann dir Angebote machen - lehnst Du dann ab weil nicht machbar (wg. Kinderbetreuung etc) muss er dir gar keine TZ Stelle mehr geben. Lehnt er AB -egal aus welchem Grund- musst du erstmal voll in deinen alten Vertrag einsteigen um deinen Anspruch nicht zu verwirken. Aus dieser Vollzeittätigkeit heraus kannst du dann natürlich deine Rechtsansprüche auf TZ-Arbeit (sofern die bestehen - ist abhängig von Zugehörigkeit, Firmengrösse) geltend machen. Lehnt erfahrungsgemäss ein AG das sowieso ab gleich die TZ, kannst Du davon ausgehen dass er dich gar nicht wieder haben will und das auch durchziehen wird. Die Rechtslage ist zwar eindeutig aber auch mit Geld lässt sich hier alles regeln. Ist übliche Praxis. zu dem hier: Und wie wird wohl jetzt das Elterngeld berechnet? Derzeit bekomme ich ja nichts mehr. Die Monate, in denen man Elterngeld bezogen hat, zählen ja, glaube ich, nicht mit. Dann wären es in meinem Fall 6 Monate mit vollem Gehalt und 6 Monate mit 0 Euro (Anfang Februar bis Mitte August, in denen ich kein Geld kriege) als Berechnungsbasis, oder?? Die Monate in denen Du Elterngeld hattest werden durch Monate von VORHER ersetzt, also vor dem ersten Kind. Somit dürfte der Schnitt für die Zeit der selbe sein, was Du als Elterngeld eben bekamst. Die Monate OHNE Einkommen werden dir mit dem Mindestsatz bezahlt, 300 EUR. Sollte Kind 1 keine 3 Jahre alt sein gibts bis zum 3. Geburtstag noch 75EUR Bonus oben drauf.