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zur Info: Elternzeit Vater

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zur Info: Elternzeit Vater

Mietzbert

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Mein Partner macht erst im nächsten Jahr Elternzeit 12-14 Monat. Dennoch muss er es jetzt schon, genau wie ich, beim AG beantragen! Es heißt ja 7 Wochen vor Geburt des Kindes, das gilt auch für den Vater! Lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mietzbert

Hallo. Das ist so nicht ganz richtig. Es heißt nicht 7 Wochen vor Geburt, sondern 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Und er muss die komplette Elternzeit, die er nehmen will, erst bei Antragsabgabe mitteilen. Also 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Wir waren extra in der Elterngeldstelle und haben uns ausführlich beraten lassen. LG


M.S.

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Genau: 7 Wochen vor GEBURT ist falsch! Sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit ist richtig und das wäre eine Woche nach der Geburt des Kindes (dann weiß man ja auch, welche Daten eingetragen werden müssen ;-)) Haben uns auch ausführlich beraten lassen. LG


shade1983

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Huhu, die Vorredner haben Recht. Der Kündigungsschutz für den Vater greift auch erst ab 8 Wochen vor Beginn der EZ, von daher sollte man nicht zu früh Bescheid geben, das kann evtl. In die Hose gehen. LG


Mietzbert

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Ich rede von Elternzeit nicht Elterngeld. Wir haben beide den gleichen Arbeitgeber (Behörde) und unsere Personalstelle (die ua auch die Personalstelle der Elterngeldbearbeiter sind) verlangt es so, was mir auch einleuchtet. Wir sind schon Jahrelang beschäftigt unbefristet. Über Kündigung machen wir uns keine Gedanken.


M.S.

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Die Elternzeit beginnt bei der Frau aber erst 8 Wochen nach der Geburt!! Bis acht Wochen nach der Geburt ist man im Mutterschutz! Darum geht es.


shade1983

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Ich rede auch von Elternzeit. Hier das Gesetz, Satz 1: http://dejure.org/gesetze/BEEG/16.html Der AG kann es nicht verlangen, das gilt m. E. auch für Behörden. Ihr müsst euch vielleicht keine Gedanken um eine Kündigung machen, es ist aber nicht überall so. LG


Mitglied inaktiv

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Die ElternZEIT meine ich auch. Das ElternGELD kann man auch noch nach Antritt der ElternZEIT beantragen, es wird meines Wissens maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt.


Adele_

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Ist doch Quark mit Soße, unser Kleiner ist 18 Monate alt und mein Mann könnte jetzt immer noch Elternzeit nehmen, wenn er möchte.


Mietzbert

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Antwort auf Beitrag von Adele_

blöder Kommentar


Adele_

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Ein blöder Beitrag ernetet eben blöde Kommentare.


Mitglied inaktiv

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Nein, das stimmt nicht, es heißt nicht 7 Wochen vor Geburt, sondern 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit. Und das ist beim Vater nicht anders.


An77

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Ich kenne es auch nur so, dass man beides, ElternZEIT und Eltern GELD ( wie ja auch Kindergeld) erst offiziell beantragt, wenn das Kind auch da ist. Schließlich ist die Grundlage für alles ja der Geburtstermin und wer weiß den schon vorher? Und, mal nicht vom schlimmsten ausgehen, aber es kann ja auch immer was passieren...


An77

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Antwort auf Beitrag von An77

Nachtrag: die Elternzeit muss spät. 7Wochen vor Beginn beim AG beantragt werden. Und sie beginnt NACH dem 8wöchigen Mutterschutz nicht zur Geburt. Also: Will man gleich im Anschluss an die Mutterschutzzeit Elternzeit nehmen, muss man eigentlich in der ersten Woche nach der Geburt den Antrag abgeben. Viele Mütter beantragen aber schon vorab formlos und reichen dann nur noch die korrekten Termine nach. Klärt mit Eurer Personalabteilung, wie die das wollen.


sternenfee75

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7 Wochen vor Beginn ist richtig, bei der Frau ist es dann hält 1 Woche nach der Geburt wegen Mutterschutz. Möchte der Vater auch ab Geburt nehmen, muss er halt 7 Wochen vor dem Et beantragen. EG kann man eh erst nach der Geburt beantragen wegen der benötigten Papiere.