Mitglied inaktiv
Der Mutterschutz würde bei mir ab dem 28.10. gelten - ich arbeite im Hotel, muss ich dann eigentl. Sa und So noch als Arbeitszeit rechnen oder wären das schon Überstunden? (Werde so lange es geht noch 2Tage die Woche weiterarbeiten - als Überstunden) Danke für eure Hilfe
...sorry, verstehe die Frage nicht ganz. Welchen Samstag und Sonntag meinst du? den 27 und 28.10. oder generell?
also dieses Wochenende 27./28.10. - sind das schon Überstunden oder normale Arbeitszeit, wenn ich i.d.R. am Wochenende arbeiten muss und mein letzter Kalenderarbeitstag er 28.10. ist
so, dass du Wochendes in der SS garnicht arbeiten darfst?
ich habe auch wochenende gearbeitet.das muschg setzt dann nur vorraus das du euch dementsprechend freizeitausgleich bekommst. und wenn du am 28.10. in den mutterschutz gehst ist der 27.10. dein letzter arbeitstag.
Gastronomie hat eine Sonderregelung im Mutterschutzgestz erhalten...
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