Elternforum Schwanger - wer noch?

Wie ist das, wenn man im Mutterschutz heiratet???

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Hallo Ihr Lieben! Wir würden gerne in diesem Jahr noch heiraten und zwar dann, wenn der Stress der Arbeit nachlässt und ich in Mutterschutz bin. Wie ist das denn dann mit dem lieben Elterngeld? Bekomme ich dann das Geld entsprechend der letzten 12 Monate Steuerklasse 1 als unverheiratet oder wird dies dann direkt als Steuerklasse 3 berechnet? Interessiert mich nur mal, wir haben bereits ein Kind zusammen und damals vor 5 Jahren gabs für uns garkein Elterngeld, da wir die Einkommensgrenze überschritten. LG


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Wenn ihr 4 Wochen vor der Geburt heiraten würdet, würden 11 Monate mit StKl 1 und 1 Monat mit StKl 3 berechnet werden. MfG


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Die Grundlage zur Berechnung ist dein durchschnittliches Netto-Einkommen der letzten 12 Monate. Sprich das, was du in den letzten 12 Monaten laut deiner Abrechnungen netto verdient hast, NACH Steuern und Abzügen.


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Dass man geheiratet hat bedeutet auch nicht gleich, dass einer Klasse 3 und einer 5 wählt. Mein Mann und ich verdienen ähnlich viel, also haben wir beide Steuerklasse 4 (entspricht Klasse 1). Wenn es bei euch auch so ist, dass nicht ca. ein Unterschied von mehr als 300 Euro netto zwischen euren Verdiensten besteht, würde ich erst wechseln, wenn du in Elternzeit bist. Und nach der Elternzeit wieder zurück wechseln. 3 und 5 lohnt sich erst, wenn einer der Ehepartner wesentlich mehr Einkommen hat als der andere oder nur einer erwerbstätig ist.


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Mein Mann verdient wesentlich mehr, arbeite momentan nur halbtags, also denke ich , wird Steuerklasse 3 und 5 für uns in Frage kommen! Danke für Deine Antwort!!


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MfG


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In diesen Fall würde es sich sowieso besser lohnen nach der Hochzeit erstmal die Klassen 4 und 4 zu wählen und erst dann zu wechseln, wenn Du in Elternzeit bist.