lady26
helfen? Bei Frage Nr. 3: mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum......... zusteht... welches Datum gehört da rein? das Ende vom Mutterschutz? Nr. 4: ---keine---- Ansprüche auf Leistungen d. Familienmutterschaftshilfe auf Grund d. Versicherung eines anderen (z.B: Ehemann,Vater od.Mutter) bestehen. was heißt das bei Nr. 4?? versteh ich nicht.... danke lg
Hallo Lady26, hatte das Problem auch mit Nr. 3. Hab gestern meinen Antrag abgegeben. Bei Nr 3 ist der letzte Tag vor Mutterschutz einzutragen. Bei mir beginnt Mutterschutz am 23.07., also heute, es wurde dann von der AOK der 22.07. eingetragen. Du bekommst zwar von deinem Arbeitgeber auch bis 8 Wochen nach Geburt anteilsweise Geld, aber das ist ja auch nur der Anteil vom Mutterschaftsgeld, der von deiner Krankenkasse nicht übernommen wird. Die zahlen ja nur täglich 13 Euro. Nr. 4: Wenn du nicht selbst versichert bist sondern über deinen Mann oder deine Eltern und dir dort Leistungen zu stehen, ist das --keine-- zu streichen. Wenn du selbst versichert bist, dann bleibt es so stehen wie es ist, also dir stehen keine Ansprüche zu.
lg
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