Elternforum Schwanger - wer noch?

Wer kennt sich aus mir Elternzeit beim2. Kind???

Wer kennt sich aus mir Elternzeit beim2. Kind???

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Hallo Mädels, ich erwarte mein 2. Kind und bin noch Mitten in der Elternzeit meines ersten Kindes. Wann muß ich dem Arbeitgeber diesmal bescheidgeben und vorallem wie??? Ich möchte gerne auch wieder drei Jahre Elternzeit für das zweite Baby nehmen aber wie stelle ich das an?? Muß ich da ein Formular ausfüllen, oder reicht es, wenn ich einfach nur bescheid gebe??? Ihr müßt wissen, mein AG ist ziemlich kompliziert und hinterfragt immer alles. Ihr könnt euch garnicht vorstellen, was das für ein Theater bei der ersten SS war. Ich vermute er war ein ziemlich großer Faktor für meine schwierige SS. Irgendwie habe ich schon ein bisschen Schiß davor. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. LG Michaela


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Hallo Michaela, ich würde dem Arbeitgeber so im 4. Monat einen Brief schicken. "Hiermit teile ich ihnen mit, dass ich vorraussichtlich dann und dann mein 2. Kind erwarte und soundsolange Elternzeit nehmen möchte." Wenn dein Chef ein "fieser Möp" ist, dann schick das ganze per Einschreiben mit Rückschein, dann kann er dir auch nicht kommen mit "nicht angekommen" (c; Kommt dein Kind noch wärend der Elternzeit des 1. zur Welt, bzw beginnt dein MuSchu in dieser Zeit?? Ansonsten müsstest du zwischenzeitlich nämlich noch Arbeiten gehen. LG Jenny


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Hallo, es gibt beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Senioren eine Servicehotline zum Thema Elternzeit. Da bekommst Du genaue Informationen und kannst Dich beraten lassen. Dann bist Du gegenüber einem schwierigen AG auf der sicheren Seite. Servicetelefon 01801 90 70 50 Fax: 01888 555 4400 info@bmfsfjservice.bund.de Haben Sie Fragen zu den Themen: Jugendschutzgesetz, Erziehungsgeld, Elternzeit, Mutterschutz, Kindesunterhalt oder Verschuldung? LG Claudia


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Hallo, hier bist Du sicher richtig: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Brosch_C3_BCrenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-14503-Leitfaden-Elternzeit,property=pdf.pdf Und wenn ich das richtig verstehe, beginnt die Elternzeit für das 2. Kind erst, wenn die Elternzeit für das erste beendet ist. D.h. Wenn das 2. Kind während der ersten Elternzeit kommt, dann werden die 3 Jahre für das 2. Kind hinten dran gehängt. Lies mal nach, ob Du das auch so verstehst. Alles Liebe Conny


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Also die Elternzeit für das 2 Kind beginnt nach Ablauf der Mutterschutzfrist vom 2 Kind.Wird also nicht hintendrann gehängt.Du hast Elternzeit bis einen Tag vor dem dritten Geburtstag deines zweiten Kindes.Beginnt dein Mutterschutz ausserhalb der Elternzeit deines ersten Kindes,mußt du die Tage dazwischen tatsächlich arbeiten gehen.Wann du es deinem AG mitteilen mußt,weiß ich gar nicht.Ich habe den Antrag auf Elternzeit schriftlich eingereicht.Da stand dann drinn,daß ich Elternzeit von-bis beantrage.LG Tanja