Mitglied inaktiv
Hallo Mädels, vielleicht hatte eine von Euch die selbe Situation und kann mir helfen. Ich habe ab Geburt meines Sohnes (geb.22.12.08) Elternzeit für zunächst 2 Jahre beantragt mit der gleichzeitigen Eingabe auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ab dem 1 Geburtstag meines Sohnes sprich also ab 21.12.09. Seit diesem Datum bin ich also wieder bei meiner Firma während meiner Elternzeit in Teilzeit beschäftigt. Im July10 habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin und gleichzeitig ein Beschäftigungsverbot erhalten. Am 16.10.10 habe ich nun meine mir noch zustehendes drittes Elternjahr für meinen erstgeboren Sohn beantragt (was für mich auch die Verlängerung der Teilzeitbeschäftigung um ein weiteres Jahr beinhaltet). Somit endet doch meine Teilzeitbeschäftigung nicht zum 21.12.10 sondern mit Beginn der Mutterschutzfrist oder nicht? Ebenso ist mir während dieser Mutterschutzfrist für den Zeitraum 6 Wochen vor Entbindung (vorraussichtlich 15.02.2011) bis einschließlich 8 Wochen nach Entbindung mein Gehalt abzüglich des Krankenkassenzuschussen weiter zu zahlen, da ich ja nach wie vor in einem Beschäftigungsverhältnis eben mit Beschäftigungsverbot bei meiner Firma stehe oder nicht? Sollte dies nicht so sein, wie ich das denke würde ich den vom 16.10.10 gestellten Antrag auf Verlängerung meiner Elternzeit nämlich für nichtig erklären und dann würde ich doch ab dem 21.12.10 wieder in meiner Vollzeitbeschäftigung mit Beschäftigungsverbot landen oder nicht? Danke für Eure Hilfe. LG Mangu
Ach ja mein MS für Bauchzwerg beginnt am 04.01.2011 Hatte ich oben Vergessen... Somit geht es um die Zeit von 21.12.10 bis zum MS beginn bzw. ende. Danke nochmal LG mangu
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