Elternforum Schwanger - wer noch?

Was würdet ihr tun...???

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was würdet ihr tun...? muß dringend den antrag beim AG wg. der elternzeit endlich abgeben, habe vor 3 wochen entbunden, .........nun habe ich grad auf arbeit angerufen, jetzt haben sie urlaub bis 27.07.....kann ich da den brief pers. in den briefkasten werfen....oder pers. abgeben am 27.07.....was würdet ihr tun....? ist das richtig, die elternzeit fängt erst nach den mutterschutz an....???...also wäre das bei mir erst am 21.08.09.......


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Hallo, ich würde den Brief per Einschreiben an den Arbeitgeber schicken, denn dann hast du von der Post einen Beleg mit Datum des Absendetages. So hast du auf alle Fälle die Frist eingehalten. Gruß Sylvia


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ich denke mal die frist ist doch schon abgelaufen bei mir oder....??? bin ich nicht zu spät...? ja da hast du recht, werde den brief per einwurf-einschreiben machen..........


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Du hättest normal spätestens 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit diese beim Arbeitgeber beantragen müssen und das wäre in deinem Fall, wenn ich mich nicht verrechnet habe, der 9. Juli gewesen. Ich würde einfach heute den Brief per Einwurf-Einschreiben absenden und hoffen, dass der Arbeitgeber wegen den 4 Tagen kein Problem macht. Gruß Sylvia


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ja das stimmt, habe mutterschaftsgeld bis 20.08. bekommen, u. gehe dann ab 21.08. 09 in die elternzeit.......ja schicke es heute gleich per einschreiben hin, die sehen das ja dann, wenn die aus dem urlaub wieder da sind, den poststempel.....wg. 4 tagen hoffe ich doch, es gibt keine probleme....


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bei Einschreiben mit Rückschein mußt du aber aufpassen. wenn die post das nicht gleich zustellen kann und der AG diesen Brief dann abholen muß und das aber nicht macht (ich glaube 2 wochen wird das einschreiben aufbewahrt bei der post) und der brief somit zurückkommt, gilt das auch als nicht zugestellt. ist denn niemand da in der firma wo du hingehen kannst und den persönlich abgeben kannst? und 2. ja, die elternzeit beginnt erst nach dem mutterschutz.


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Es darf kein Einschreiben mit Rückschein sein sondern ein Einwurf-Einschreiben. Das gilt mit Einwurf in den Briefkasten als zugestellt und muss nicht von der betreffenden Person unterschrieben oder gegebenenfalls von der Post abgeholt werden. Gruß Sylvia