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wann Arbeitgeber über SSW informieren?

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wann Arbeitgeber über SSW informieren?

MamaMitHerz2013

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Hallo, ich habe heute einen Test gemacht, der positiv war. Frauenarzttermin hab ich Anfang Oktober. Jetzt ist die Sache so. Ich arbeite in einem Wohnheim und habe dort bis Ende August meine Ausbildung gemacht und bin zum 01.09. als Fachkraft gleich übernommen worden. Dennoch steht eine neue Probezeot von 6 Monaten drin. Zudem haben sie mir kulanterweise angeboten, dass ich hauptsächlich tagsüber arbeite und nur noch wenige Schichten, da ich einen fast 4 jährigen Sohn habe. Wann soll ich über meine SSW informieren? den genauen Entbindungstermin bekomme ich beim FA Termin. Soll ich bis dahin warten? Danke.


Lulsen5

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Antwort auf Beitrag von MamaMitHerz2013

Huhu...Glückwunsch zur Schwangerschaft!!! Prinzipiell bleibt es Dir überlassen und jeder handhabt es anders, ich habs relativ bald (8.SSW) gesagt weil ich wg Übelkeit immerzu ausgefallen bin... Wegen Kündigung/Nichbestehen der Probezeit brauchste Dir keinen Kopf machen - sobald Du Deinen Arbeitgeber von Deiner SS in Kenntnis setzt, hast Du Kündigungsschutz...


Cherrykiss

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Antwort auf Beitrag von Lulsen5

Hallo, erstmal - Herzlichen Glückwunsch! Sehe ich so wie Lusen5. Möchte noch hinzufügen, dass du die Art deiner Arbeit berücksichtigen solltest, ob du sofort was sagst. Besteht durch deine Tätigkeit Gefahr für dein Baby? Wenn ja, würde ich es sehr zeitnah sagen. Dein Arbeitgeber benötigt dann aber auch - relativ zeitnah eine Bescheinigung des FA über deine Schwangerschaft. Ich habe mir erst die Bescheinigung geholt und es dann dem Arbeitgeber mitgeteilt .... Lg


Mitglied inaktiv

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Du hast dir nach der Ausbildung nochmal eine Probezeit aufs Auge drücken lassen? Du weißt schon das die das nicht dürfen? Wenn dich der Arbeitgeber danach übernimmt, muss es ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sein ohne Probezeit. Ich würde da mal meinen Chef drauf ansprechen an deiner Stelle und dann solltest du definitiv bis zu 13. Schwangerschaftswoche mit der Info über deinen Zustand warten. Was sich manche Unternehmen erlauben ist schon wirklich ein Unding. LG Karo


Nenilein

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Nein, es darf noch einmal befristet werden für 18 Monate. Probezeit kann man verhandeln, darf aber auch aufgenommen werden. Die Pflege hat da immer einige Sonderregelungen. Unsere Einrichtung erteilt sofort Beschäftigungsverbot. Du solltest es also so bald wie möglich sagen, den diese Regelungen gibt es nicht umsonst.


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Das ist ja richtig blöd .


mellomania

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habe auch im betrieb die ausbildung gemacht und hatte normal probezeit ein halbes jahr. warum sollten die das nicht dürfen,?


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Meine beiden Großen auch und die machen andere Berufe. Beide wurden übernommen und hatten 6 Monate Probezeit. Wieso soll das nicht Rechtens sein? Blöd wäre jetzt nur, wenn die AP einen befristeten Arbeitsvertrag hat, dann kann der auslaufen. Das wäre dann keine Kündigung.


Klümpchen88

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Was für ein Wohnheim ist das denn? Würde wirklich die Risiken abschätzen. Sind es Demente, die auch mal aggressiv werden können? Oder Kinder, die Krankheiten haben können (wenn dir da die Immunität fehlt bekommst du ja sowieso ein Beschäftigungsverbot). Ich arbeite im Krankenhaus und habe es in der 6.Woche gesagt. Ich habe aber auch alleine Nachtdienst und wir haben viele IsIsolationen, außerdem muss ich regelmäßig ins Röntgen oder Blut abnehmen. Mir war das Risiko zu hoch. 6 Monate wirst du es ja auch kaum geheim halten können.


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Probezeit ist ohne Relevanz. Völlig egal ob die das gedurft hätten oder nicht. Schwanger gil die als "bestanden", der AG kann höchstens wenn du zB wegen BV diese nicht voll nutzen kannst, darauf pochen das diese dann nach der EZ nachgeholt wird. da er dich aber bereits wegen der Ausbildung kennt, würde das auch keinen Bestand haben. Wäre halt etwas was greifen KÖNNTE wenn du komplett neu dort angefangen wärst und sofort ausfällst. Was von Relevanz sein könnte, wäre wenn du einen befristeten Vertrag hättest. Manchmal machen AG das ja so das sie die ersten 6 Monate "Probezeit" als befristetes Arbeitsverhältnis machen. Da dort dann nicht gekündigt werden muss, sondern diese einfach auslaufen, wäre das OK. Ein befristeter Vertrag kann einfach auslaufen. Bezüglich wann sagen, das musst du selbst abschätzen. ich persönlich würde nichts sagen bevor es nicht sicher ist. Dinge wie heben, strecken usw sind in dem Stadium eh in den absolut wenigsten Fällen Ursache für eine FG. Wenn ist es meistens eher so das es zu schweren genetischen Defekten bei der Zellteilung gekommen ist. Umgang mit extrem gefährlichen Chemikalien, mit bestimmten Krankheiten sind natürlich ein anderes Thema. Aber selbst dann würde ich evtl versuchen zu schauen. Oder mich krank schreiben lassen. Gerade wenn befristet. Frauen wo man erkennen kann, die planen eine neue Schwangerschaft sind meistens ungern gesehen, noch weniger gern wie welche die am Anfang mal wegen einem "Infekt" daheim bleiben. So manche Frau schiebt dann auch gerne mal Rückenprobleme oder ähnliches vor wegen schwer heben... Was aber wichtig ist, solange dein AG nix von der Schwangerschaft weiß, kann er auch nicht gezwungen werden sich an das Mutterschaftsgesetz zu halten - sprich es gilt für dich solange nicht. Und ein mögliches BV kannst du natürlich auch frühstens dann bekommen, wenn der AG von der Schwangerschaft weiß und eine entsprechende Gefährdungskontrolle gemacht hat. Gesetzlich gezwungen bist du aber nicht es ihm sofort zu sagen, die meisten Frauen warten die ersten 12 Wochen ab - einfach weil eben viel passieren kann und man lieber nicht den Stempel" will Kind" abhaben will. Oder den Spießrutenlauf wenn es doch nicht gehalten hat... Schlußendlich musst du also selbst entscheiden....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MamaMitHerz2013

Das blöde ist das viele AG eh erst die Bescheinigung vom Arzt wollen,bin bei meiner Jüngsten deshalb schon in der 6.Woche zum Arzt,ich arbeite in der häuslichen uns habe eine Patientin der ich die Zigaretten zum rauchen halte da sie es allein nicht kann(an sich für mich kein Ding, aber 5-6Zigaretten die Stunde unmittelbar daneben das wollte ich dem Würmchen nicht antun)-sobald die Bescheinigung da war bekam ich eine angemessene Tour Gekündigt werden darfst du ja nicht mehr sobald du bescheid gesagt hast Man muss das halt ein bisschen abwägen,besteht eine Gefährdung dann ist früher besser(das kann man beim FA auch angeben,dann kann man Eher kommen)sonst kann man sicher noch etwas warten


MamaMitHerz2013

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Vielen dank für eure Nachrichten. Es besteht kein grosses Risiko. Sind keine Klienten mit herausvorderdem Verhalten und ich arbeite zur Zeit eh nur noch 3-4 tage in der woche von 9-15 und 1 nacht im Monat. Dann werde ich noch bis zum 10.10. warten bis ich den Schein habe. Bin echt gespannt wie sie reagieren. Ja habe gelesen, dass man schwanger in der Probezeit und bis zu 4 Wochen nach der Geburt nicht gekündigt werden darf.


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Antwort auf Beitrag von MamaMitHerz2013

Nicht "nicht 4 Wochen nach Geburt", sondern 4 Monate nach Geburt darf man dir frühstens kündigen. Und das auch nur dann wenn du dich dann nicht in EZ befindest. Ansonsten darfst du auch dann nicht gekündigt werden sondern frühstens am 1ten Tag NACH der EZ. das gilt selbst dann wenn du innerhalb der EZ in TZ bei deinem AG arbeitest.