Elternforum Schwanger - wer noch?

Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen

Sonne991

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Hey :) Der Arbeitgeber muss mich ja für die Vorsorgeuntersuchungen freistellen ohne Nacharbeit, ich habe von meinem Arbeitsplatz bis zu meinem Frauenarzt 45 Minuten Fahrtzeit, wie siehts mit der Fahrtzeit aus? Muss ich diese nacharbeiten? LG


Aurum

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Antwort auf Beitrag von Sonne991

Echt das hab ich noch nie gehört? Das wäre aber cool. Hab dir dazu leider keine Infos


großerbruder 2009

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Antwort auf Beitrag von Sonne991

Leider zählt nur die Zeit, die du in der Praxis bist. Mit Glück schreiben sie dir einfach ein bisschen mehr Zeit auf. Grundsätzlich zählt die Fahrzeit nicht mit dazu.


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von Sonne991

Aus dem Personalbüro: Achtung: Treuepflicht gebietet es trotzdem, Termine vorrangig in der Freizeit wahrzunehmen! Zu beachten ist allerdings, dass es die Treuepflicht der Arbeitnehmerin mit sich bringt, dass es ihr – falls dies ohne größere Schwierigkeiten möglich ist – zugemutet werden kann, Arzt oder Hebamme in der Freizeit aufzusuchen. Dies liegt in der Natur von Freistellungsansprüchen. Arbeitnehmer sind dazu angehalten, auch die Interessen und Belange ihres Arbeitgebers zu berücksichtigen und daher auch Arbeitsverhinderungen möglichst zu vermeiden. Der Freistellungsanspruch ist daher kein „Freifahrtsschein“ der Arbeit fernzubleiben. Die Schwangere muss sich ernsthaft bemühen, den Termin nach Möglichkeit in die Freizeit zu legen. Wenn dies nicht möglich ist, muss sie zunächst versuchen zumindest eine aus betrieblicher Sicht möglichst günstige Abwesenheitszeit zu wählen, z.B. außerhalb ihrer Kernarbeitszeit. Wäre eine Terminwahrnehmung in der Freizeit unproblematisch möglich, fehlt es nämlich bereits an der Erforderlichkeit für eine Freistellung.


Tatj101

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Antwort auf Beitrag von Sonne991

Hi :) Also ich habe von meinem Arbeitsplatz aus eine Fahrzeit von gut 2 Stunden, ich pendle immer relativ weit zur Arbeit. Da ich auch bei Terminen außerhalb der Arbeitszeit so eigentlich immer eine Freistellung für eine gewisse Zeit brauche, haben wir es so geregelt, dass ich an den Tagen möglichst im Homeoffice arbeiten kann. Ansonsten gehe ich dann wenn ich los muss. Auch die Fahrzeit muss ich nicht nacharbeiten. Du kannst ja die nötige Fahrzeit nachweisen und für die Zeit beim Arzt bekommst du eine Bescheinigung.


Tatj101

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Antwort auf Beitrag von Sonne991

Hi :) Also ich habe von meinem Arbeitsplatz aus eine Fahrzeit von gut 2 Stunden, ich pendle immer relativ weit zur Arbeit. Da ich auch bei Terminen außerhalb der Arbeitszeit so eigentlich immer eine Freistellung für eine gewisse Zeit brauche, haben wir es so geregelt, dass ich an den Tagen möglichst im Homeoffice arbeiten kann. Ansonsten gehe ich dann wenn ich los muss. Auch die Fahrzeit muss ich nicht nacharbeiten. Du kannst ja die nötige Fahrzeit nachweisen und für die Zeit beim Arzt bekommst du eine Bescheinigung.