nine88
hallo zusammen, ich arbeite 10 stunden 5 tage die woche! kann mir jemand sagen wie lange ich in elternzeit gehen kann,was ich an geld bekomme? was ist wenn ich nur 1 halben tag arbeiten geh,wenn der krümmel da ist! möchte die erste zeit für mein kind da sein! mein arzt hatte ein beschäftigungsverbot angesprochen, wie sieht es aus,wenn ich ein beschäftigunsverbot bekomme,was bekomme ich dann noch an geld? man macht sich ja schon so seine gedanken um das finanziele! ................... danke für antworten
ich denke, dass Du hier viele Antworten auf Deine Fragen finden wirst. http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html Während der Elternzeit stehen Dir 67 % des durchschnittlichen Monatslohnes der vergangenen 12 Monate zu. Wenn Du ein BV hast, übernimmt der AG die Lohnfortzahlung, die er allerdings von der kk erstattet bekommt. Du erhältst in dem Fall den vollen Lohn gemessen am Durchschnitt der letzten 3 Monate. Wie sich eine Beschäftigung während Bezuges von Elterngeld auswirkt, weiß ich leider nicht genau, aber vielleicht hat der Link dazu auch eine Antwort
wenn du in der ss in beschäftigungsverbot gehst,bekommst du dein gehalt ganz normal weiter bis zum mutterschutz dann bekommst du die hälfte von AG und die andere hälfte von der Krankenkasse. elterngeld bekommst du 67% vom Lohn vorher hier mal eine seite; http://www.elterngeld.de/pages/elterngeld.html Du kannst elterngeld dann das volle auf 1 Jahr nehmen oder auf 2 Jahre dann die hälfte... Mehr fragen? Dann PN an mich ;-) GLG Nadin mit Elias Noah (29.11.2010)
Hallo, Elternzeit kannst Du 3 Jahre nehmen; Elterngeld bekommt man normalerweise nur 12 Monate. Allerdings ist es möglich, wenn Du die Hälfte des Geldes nimmst, auf 24 Monate zu beantragen. Die Höhe des Elterngeldes beträgt i.d.R. 67% des letzten Durchschnittsgehaltes in den vergangenen 12 Monaten vor der Geburt; gibt aber Ausnahmen. Bis zu 30 Stunden wöchentlich könntest Du arbeiten. http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/von2nach3.do Die von Dir beschriebenen 10 Stunden Arbeit täglich sind laut Mutterschutzgesetz (jedenfalls in Deutschland) gar nicht erlaubt, maximal sind 8,5 Stunden täglich. Der Arbeitgeber muss Dir weiter Dein normales Gehalt zahlen im Beschäftigungsverbot. Grüße
Hallo, Erziehungsurlaub gibts jedoch nur wenn du einen unbefristeten Vertrag hast, wenn nicht, dann läuft der befristete Vertrag normal aus so das du dann nur das Elterngeld bekommst und nach 1 Jahr dich entweder arbeitslos melden musst oder dir ne neue Stelle suchst oder schone neue hast, so weit ich weiß kann man in so einem Fall auch nur für 12 Monate das Elterngeld bekommen. So wurde es mir gesagt, den dieser Fall trifft auf mich zu. lg nadja
In der Schwangerschaft darf man doch generell nur 8 Stunden am Tag arbeiten, oder irre ich mich da grade? *überleg
Ich gehe nach den 8 Wochen auch wieder Teilzeit arbeiten (wahrscheinlich 3x4 Std die Woche). Derzeit arbeite ich Vollzeit (40 Std). Ich bekomme dann 67% der Differenz von meinem alten zu meinem neuen Gehalt zusätzlich zu meinem Nettogehalt als Elterngeld. Beispiel (ausgedachte Zahlen): Altes Gehalt (zB bei Vollzeit) = netto 2000,00 EUR Neues Gehalt (zB danach auf Teilzeit, dadurch beliebig veränderbar die Zahl) = netto 800,00 EUR ---> Die Person bekommt ihr neues Nettogehalt von 800 Euro + 67% der Differenz zu den 2000,00 Euro = 1200,00 = 804 Euro Insgesamt also 1604 Euro.
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