Voli
Hallo zusammen, Hier eine arbeitsrechtliche Frage. Darf mein Arbeitgeber mich aufgrund des Verbots der Nacht und wochenendtätigkeit an einen anderen arbeitsplatz versetzen, der mit den betreuungszeiten meines Kindes kollidiert? (Derzeit ein 24 std dienst pro Woche, Betreuung durch papa, dann teilzeitbeschäftigung täglich hauptsächlich am nachmittag--> keine nachmittagsbetreuung) Bin Grad echt verzweifelt. Eine Versetzung würde mich als werdende mutter nicht schützen, eher unfassbar stressen Liebe grüße
Meines Wissens nach schon, da gehts ja nur um die rechtlichen Vorgaben vom Mutterschutz und die werden da ja dann eingehalten :/ Oder hat da wer andere Infos?
Ja aber er kann mich doch nicht einfach so versetzen, und verlangen dass ich es mitmache wenn in meinem Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist wie ich arbeite.immerhin ist es mir ja schwanger nicht möglich den Job zu wechseln. Bin total überfragt. Arbeitsrechtler hier?
Frag doch mal im Rechtsforum bei Fr. Bader. Findest du im Expertenbereich
Danke für den Tipp!
Wenn Du ein Berufsverbot hast, stellt sich die Frage doch gar nicht mehr. dann hat man dir jegliche Tätigkeit in diesem Beruf untersagt weil Du eine Gefahr für andere darstellst. Falls du wegen eines Beschäftigungsverbotes fragst, was etwas völlig anders ist, ja dein AG darf und muss dich dann umsetzen. Innerhalb dessen was dein Vertrag hergibt, wenn da nichts genaues geregelt ist, hast du Pech gehabt.
Ganz klar JA darf er. Er muss dir im gleichen Unternehmen zum gleichen Lohn eine Arbeit anbieten können die den Mutterschaftsgesetz nicht im Wege steht. Das mit der Betreuung für dein Kind ist eine andere Sache. Hast du schon mit deinem AG drüber gesprochen ? Ist das Kind im Kindergarten ?
Ja hab ich. Er sagte er muss morgen eine gefahreneinschätzung machen. Ich habe wahnsinnige Angst dass er mich versetzt und ich meine Arbeitszeiten ändern muss. Das klingt banal aber stellt alles auf den kopf
wenn dein jetziger job eine gefahr darstellt, MUSS dein AG eine Gefährdungsbeurteilung machen, die das nachweist. er MUSS dir dann ersatztätigkeiten geben, auch wenn diese überhaupt nix mit deiner qualifikation zu tun haben. wenn in deinem Arbeitsvertrag explizite arbeitszeiten schriftlich fixiert sind, muss er es dabei belassen. ist aber ein arbeitszeitrahmen angegeben, kann er dich in diesem eben auch woanders einsetzen und du MUSST dies annehmen. kinderbetreuung ist privatsache. da hat der AG nix mit zu tun. du möchtest geld, also musst du arbeiten. was hintendran läuft, ist wie gesagt dein ding
Frau Bader würde ich auch fragen. Aber in der Theorie kann er dies schon wenn er dadurch zb ein Beschäftigungsverbot vermeiden kann. Ich kenne viele die plötzlich an andere Standorte mussten weil sie zb in der ursprünglichen Klinik nicht aus der Pflege raus konnten etc
Danke ihr Lieben für die Hilfe. Tatsächlich war mein Chef gestern wegen eines notfalls noch kurz da (super timing, da er ja hoffte, das WE würde ruhig werden). Er meinte gleich morgen machen wir eine ganz reale gefahreneinschätzung, der betriebsarzt muss dann prüfen ob ich weiter arbeiten darf oder nicht. Wenn nicht muss er mir natürlich etwas anderes anbieten. Ich habe ihm meine Lage nochmal verständlich gemacht und er hat vollstes Verständnis. Er meinte er will das auf jeden Fall vermeiden und mir was anbieten, dass mit meiner Familie vereinbar ist. Oder er schickt mich ganz heim.Er meinte ich soll mich nicht sorgen aber leichter gesagt. Zur Not solle ich halt seine Assistenz machen. Ach je. Übrigens habe ich gestern noch diesen Auszug aus den arbeitsvertragsrichtlinie des Diakonischen Werkes, auf die sich mein Arbeitsvertrag beruft, gefunden. Da steht zwar nicht drin muss, aber sollte wenn ich das richtig sehe. Falls es noch wen interessiert ;) Danke und liebe Grüße.

Klingt doch schon mal gut! Wo arbeitest du denn? Klingt zumindest in der Theorie echt nett!
Wenn Dein Arbeitsvertrag bestimmte Zeiten vorsieht, dann darf er Dich nicht zu anderen Zeiten beschäftigen. (Du schreibst davon weiter oben.)
Guck mal im den Arbeitsvertrag. Wenn da nichts tun Thema Versetzung drin steht, ggf im Tarifvertrag? Wenn du zu tvöd gehörst. Der Muster Arbeitsvertrag des Kav gibt zb eine Generalformulierung vor. Danach darf erreichen AG bzw Dienstherr nach Lust und Laune umsetzen sofern die Entgelt Gruppe und die wöchentliche Arbeitszeit beibehalten wird... Tut mir leid..
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