Elternforum Schwanger - wer noch?

verkäuferin-wie lange am tag stehen?

verkäuferin-wie lange am tag stehen?

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hallo. ich arbeite als verkäuferin wo ich viel stehen muss… nun mal meine frage, wie lange darf ich jetzt noch im geschäft stehen? meine schwiegermama meinte bis zu 6h am tag.nachtschicht darf ich ja auch nicht mehr machen. zum glück. grins... und wie siehts mit wochenendarbeit aus? muss viel sa/so arbeiten habe aber dafür in der woche auch frei. ist das noch gesetzlich erlaubt? ich weiss nämlich nur von sonntagsarbeit das sie verboten ist. wer kennt sich den damit aus? liebe grüsse bin morgen in der 7 woche-juhuhuhuhu (6+0)


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Ich finde grad mein MuschG nicht. Sorry Gib mal in Google Mutterschutzgesetz ein. Da müsstest du fündig werden


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Laut Mutterschutzgesetz darfst du nur noch von Montag bis Samstag in der zeit von 06.00 bis 20.00h arbeiten!!! Sonntags-und Nachtarbeit sind verboten. Außerdem darfst du täglich nicht länger als 8,5 Stunden arbeiten und musst bei überwiegend stehender Tätigkeit genügend Sitzpausen machen dürfen. Gib mal bei google Mutterschutz oder Mutterschutzgesetz ein... Liebe Grüße, hoffe ich konnte etwas weiterhelfen


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ich danke euch. bin schon fleißig am lesen. lg


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Hi. In den ersten 4 Monaten darfst Du maximal 4 Stunden am Tag stehen. Sollte es sich mit Deiner Tätigkeit nicht vereinbaren lassen, muss Dein Chef Dir für die gleiche Bezahlung einen anderen Job geben. Ich hab das gleiche Problem. Darf jetzt aber erstmal bis Ende nächster Woche meine Füße hochlegen :-) Wünsch Dir alles Gute und viel Kraft beim Kampf mit Deinem Chef :-) Lg Sandra


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Im Mutterschutzgesetz steht, dass du ab dem 5. Monat nur noch 4 Stunden am Stück stehen darfst. Den Rest der Arbeitszeit darfst du dann sitzen. Vor dem 5. Monat musst du wohl stehen, soweit ich weiß. Ich glaube, Nachtschichten sind auch nicht mehr erlaubt. Schau doch mal hier: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=3264.html Das ist die Seite vom Famielienministerium. LG von meve


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Zum Stehen findest du in § 4 Abs. 2 Satz 2 MuSchG was. Das MuSchG findest du auf der Seite des Familienministeriums über den Link ganz unten.


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;=)