Miranova
Ihr Lieben, mein Freund und ich erwarten ein zweites Kind innerhalb unserer unehelichen Partnerschaft...(na sowas! ;-) Für unser erstes Kind waren wir während der Schwangerschaft zur Vaterschafts- und Sorgerechtsanerkennung beim Amt. Müssen wir dies für das zweite Kind auch - oder ist das jetzt irgendwie automatisch geregelt (ähnlich des automatischen Führens des gewählten Nachnamens des ersten Kind aus gleicher Partnerschaft für das zweite Kindes )? Vielen Dank für Eure Antworten!
Ja Ihr müsst dort nochmal hin. Das Procedere ist das Gleiche. Kind 2 muss den gleichen Nachnamen wie Kind 1 bekommen übrigens.
Automatisch regelt sich das nicht. Ihr müsste nochmal zwecks Anerkennung/Sorgerecht zum Amt! LG
Nein, automatisch läuft da nix. Ginge ja auch nicht, woher soll das Amt wissen, ob das Kind auch vom gleichen Vater ist wie beim 1. Kind (ohne jemanden etwas zu unterstellen) Nur bei verheirateten Partnern wird das vorausgesetzt. Wir haben das Prozedere auch 2x durchgemacht, beim 3. waren wir dann verheiratet und da hat keiner gefragt :-) LG und eine schöne restliche Kugelzeit coryta
"Automatisch" geht das nur, wenn ihr bei der Geburt des Kindes verheiratet seid. Wenn ihr bei der Geburt nicht verheiratet seid, geht es natürlich nicht automatisch - denn es könnte ja jetzt ein anderer als beim ersten Kind der Vater sein. (Ja ok, das könnte auch bei Verheirateten der Fall sein, aber davon geht der Gesetzgeber nicht aus.)
Alles klar! Danke Euch!!
Ich "musste" bei meinen ersten 3en, alle vom gleichen Vater, jedes mal die Erklärungen für sorgerecht und Vaterschaft ablegen. Alles Gute für dich.
Ja, bei jedem Kind immer wieder hin, wenn man nicht heiraten möchte. Wir haben es jetzt auch nochmal vor uns. Dann haben wir 4 gemeinsame Kinder. Der Nachname ist allerdings automatisch, weil er den der Geschwister Kinder bekommt. Also eins heißt so, das andere so geht nicht. Wenn du ein Kind von einem anderen Partner bekämst, dann ginge es allerdings wieder LG