Mitglied inaktiv
Ich habe auch nochmal eine Frage wegen der Vaterschaftanerkennung. Also wenn ich jetzt zum Jugendamt oder Standesamt gehe und das vor der Geburt des Kindes beantrage, damit das Kind den Nachnamen vom Vater bekommt muss ich dann schon den Namen des Kindes wissen und eintragen lassen?? Oder reicht der Vorname dann auch nach der Geburt? LG und danke fürs Antworten Anrioc
nein, den Namen des Kindes brauchst du noch nicht angeben. Manche Eltern wissen doch zB noch gar nicht was es wird. Den endgültigen Namen bestimmst du erst nach der Geburt (und da kannst du dir dann sogar immer noch überlegen ob es nicht doch den Namen der Mutter oder den des Vaters als Nachnamen haben soll).
Also bei uns ist es so, du gehst mit deinen Partner aufs Standesamt, dort müssen dann beide die Anerkennung unterschreiben. Mit diesen Schreiebn gehst du dann ganz normal in die Klink zum entbinden, dort wird es behalten(fürs Standesamt wg. Geburtsurkunde), und erst im KH brauchst du den Name des Kindes.
Bei unserem ersten Kind waren wir auch noch nicht verheiratet. Wir sind mit den Unterlagen aus dem KH (die Hebamme wußte ja, dass er Papas Nachnamen kriegen sollte, also hat sie's auf den KH-Unterlagen schon so hingeschrieben) zum Standesamt. Dort wueder dann von uns beiden unterschrieben, dass der Geburtsname (der erst auf meinen Namen lautete) dann geändert wurde. Also, du kannst auch alles hinterher machen. Allerdings sollte die Hebamme auf dem Untersuchungsheft und den anderen Unterlagen schon den späteren Namen eintragen. Mein Sohn hatte also die ersten 3 Tage seines Lebens meinen Nachnamen, dann Papas. War aber kein Thema. LG Tanja
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