Lula9
Hallo ihr Lieben, ich bin ab dem 25.01 in Mutterschutz. Mein Mann wird die Elternzeit machen. Ich möchte zwei Partnerschaftsmonate im laufenden Jahr nehmen. Heißt : ich gehe nach 14 Wochen Mutterschutz wieder Vollzeit arbeiten. Ich habe doch Anspruch auf meine 30 Tage Urlaub oder ?! LG und Danke Lu
Wenn du zwei Monate EZ machst, nein.
Hey, Ich bin mir nicht ganz sicher. Das einzige was ich von meiner Personalabteilung weiß ist, dass man während dem Mutterschutz trz Urlaubsanspruch hat, das heißt (in meinem Fall) ich krieg in der Zeit vom Mutterschutz pro Monat noch meine 2,5 Tage „gut geschrieben“
Hallo, der AG kann den Urlaubsanspruch nur um je 1/12 kürzen, wenn volle Monate EZ genommen werden (also vom 1. bis letzten Tag im Monat). Wenn du allerdings 2 Lebensmonate des Kindes in EZ gehst, z. B. vom 02.03. bis 01.05. darf der Anspruch nur für den April (Voller Monat in EZ) gekürzt werden. So wurde mir das von meiner Elterngeld Beratung erklärt.
Ja, so ist es korrekt!
Und wenn man die Partnermonate splittet? Angenommen das Kind kommt am ET (08.03) und ich würde September und Dezember EZ machen. Hätte ich doch 7 Tage pro EZ Monat gearbeitet ..
Dann hast du vollen Anspruch auf Urlaub.
Jap, genau so ist es. Wenn du die zwei Monate Elternzeit nicht aufeinanderfolgend nimmst und dein Kind nicht gerade am 1. eines Monats zur Welt kommt, kann dir der Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden.
Danke!
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