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Urlaubsanspruch 2017

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Urlaubsanspruch 2017

Jessi2

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Huhu. Kennt sich jemand damit aus??? Gehe ab 9.5.17 in Muschu und habe auf das Jahr 30 Tage Urlaub. Was steht mir bis dahin an Urlaub zu???


shade1983

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Antwort auf Beitrag von Jessi2

Guten Morgen! Das kommt darauf an, ob du Elternzeit nehmen willst. Soweit ich weiß kann für jeden vollen Monat 1/12 des Urlaubsanspruches gekürzt werden. Wenn du direkt im Anschluss des Muschus in EZ gehst, wird dir der Urlaub für August - Dezember gekürzt. Macht in deinem Fall 30/12*5=12,5 Tage. Ob auf- oder abgerundet wird, weiß ich nicht. LG


sarahT

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Antwort auf Beitrag von shade1983

Bis auf die Berechnung der Urlaubstage stimme ich hier zu. Denn Urlaub wird für die volle Mutterschutzfrist gewährt, also auch für den Mutterschutz nach Geburt. Wenn also Kind im Juni geboren wird und noch 8Wochen Mutterschutz drauf kommen, also bis August, muss die Rechnung sein (30/12)*8=20 Tage. Grüße


shade1983

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Antwort auf Beitrag von shade1983

@sarahT: das Kind kommt im Mai. Und ich habe ausgerechnet, was abgezogen wird.


sarahT

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Antwort auf Beitrag von shade1983

Das ist aber auch verwirrend. Sind ja beides je 5Monate! Danke, jetzt hab ich es verstanden.