Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben ich hab da mal ne Frage. Wie würdet Ihr das machen? Ich hab den kompletten Urlaubsanspruch für dieses Jahr noch, 33 Tage. Bis nächstes Jahr September ist er mir verfallen. Vor meinem Mutterschutz( 21.Juli) will ich ihn eher nicht nehmen, weil viele Kollegen ja in Urlaub sind, eher dann danach, aber da kollidiert es ja mit der Erziehungzeit bzw. mit dem Erziehungsgeld oder sehe ich das falsch? Hab Ihr Vorschläge oder Ideen, wie ich das am besten machen kann, ohne Einbuße, finanziell oder urlaubstechnisch??? Über Einträge von Euch würde ich mich freuen. Liebe Grüße Andrea
Hi Andrea, die meisten Arbeitgeber bevorzugen es, wenn der Urlaub vorher genommen wird. Weisst Du denn schon, wann Du danach wieder arbeiten wirst? Noch in diesem Jahr? Und waere das sicher? Ich wuerde den Urlaub entweder vorher nehmen, ist zwar doof fuer die Kollegen, aber Du bist ja nachher nicht mehr da. Oder weiter vorher, Mai, Juni rum. Da waerst Du noch gut mobil mit Bauch und koenntest noch schoen wegfahren. Liebe Gruesse, Katrin
Hallo, Katrin, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich weiß leider noch nicht genau, wie lange ich aussetzen werde. Da ich alleinerziehende Mami sein werde, muss ich sehen, was ich mir leisten kann. Das erste Jahr auf jeden Fall und dann mal schauen, ob das zweite Jahr Pause noch drin ist. LG Andrea
Soweit ich weiß, verfällt der Urlaub in der Elternzeit nicht. Bzw. darf er auch nicht. Du könntest ihn daher theoretisch auch an die geplante Elternzeit hängen und würdest einfach einen bezahlten Monat später anfangen zu arbeiten. Schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html LG Kiki
Du kannst ihn auch nach der Elternzeit nehmen. MfG
Hallo, wenn dein Jahresurlaub 33 Tage beträgt, du aber ab Juli in Mutterschutz bist und anschließend in Elternzeit gehst, hast du keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub sondern lediglich anteilig für das Jahr bis Ende des Mutterschutzes, sprich bis 8 Wochen nach der Geburt deines Kindes. Gruß Sylvia
Hallo, es stimmt das du nur anteiligen Urlaub für dieses Jahr hast. Und der Urlaub verfällt nur dann nicht, wenn du ihn vor der Elternzeit aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konntest. Anja
der urlaub verfällt nur dann nicht wenn es betriebsbedingt keine möglichkeit gibt das du ihn nimmst. hast aber auch nur anteilig anspruch auf den urlaub weil du ja mitte des jahres in mutterschutz gehst. oder hast du noch resturlaub vom vorjahr? wenn du deinen urlaub nicht nehmen möchtest weil ja schon so viele andere wegfahren, frag doch mal deinen AG ob er ihn dir auszahlt?! mein ex-chef hatte das bei einer kollegin von mir gemacht...
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Hallo, ich würde ihn auf jeden Fall vor dem Mutterschutz nehmen. Was ist für die Kollegen anders, wenn du ewig viel Urlaub NACH der Elternzeit noch hast? Sie werden sich damit abfinden, dass du Anspruch auf deinen Urlaub hast und ihn natürlich nicht verschenken wirst. Verfallen tut er nicht, aber ich pers. sehe keinen Vorteil drin, wenn du ihn nicht vor dem Mutterschutz nimmst. Ich nehm meinen auf jeden Fall komplett und freu mich, dass ich nicht bis 6 Wochen vor EET arbeiten muss! LG Rosinchen
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