Mitglied inaktiv
Im elterngeldantrag muß mein arbeitgeber ausfüllen ob und wielange Erholungsurlaub in Anspruch genommen wird und ob und wielange Elternzeit genommen wird. Wo ist denn da konkret der unterschied? Kennt sich jemand aus? Danke im Voraus.
Hallo, ganz einfach, Erholungsurlaub ist der Urlaub, der Dir bis zum Ende des Mutterschutzes zusteht (also 8 Wochen nach der Geburt). Diesen kannst Du vor dem Mutterschutz nehmen oder stehen lassen oder auch auszahlen lassen. Elternzeit nimmst Du dann nach der Geburt z.B. 12 Monate, evtl. der Vater noch 2 Monate (bezahlt, 67 % vom bisherigen Netto) Danach kannst Du weiter Elternzeit nehmen (ohne Bezahlung) oder dann auch Teilzeit in der Elternzeit arbeiten. Gruß Rocky2
Ich danke dir. Also ist es so, daß ich ja Urlaubsanspruch bis Ende der Mutterschutzfrist habe und in der Regel nimmt man ihn ja direkt vor dem mutterschutz, aber ich könnte es auch sein lassen....ich nehm ihn direkt vor dem mutterschutz....
ich nehme meinen Urlaub in den Sommerferien, wenn meine Große frei hat und arbeite dann die letzten beiden Wochen vor dem Mutterschutz. Gruß Rocky2
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