Arianne
Hallo zusammen,
ich habe zwar schon im Finanzforum gefragt aber hier ist glaube ich mehr los
Wir rätseln gerade wegen den Steuerklassen.
Wir haben am 13.12.21 geheiratet.
Ich hatte davor Steuerklasse 1, jetzt 4. Entbindungstermin wäre der 25.09.2022. Lohnt es sich noch in die 3er zu wechseln weil die die restliche Monate überwiegt?
Irgendwer hat mir erzählt das die 4er nach der Heirat rückwirkend auf das ganze Jahr angerechnet wird (also komplett 2021) aber keine Ahnung ob das stimmt. Ich hab es mal so aufgezeichnet wie es war und aktuell würde dann die 3 überwiegen. Sollte die Steuerklasse 4 rückwirkend gelten, dann wäre die 4 natürlich die ausschlaggebende.
Im Internet habe ich noch gefunden das die Zeit bis zum Mutterschutz gilt. Wo anders habe ich aber gelesen das es aufgehoben wurde und es bis zum tatsächlichen Entbindungstermin zählt?
Hilfe! Vllt kann mir jemand bei der Entwirrung helfen.
Lg,
Arianne

Du hast dann in der 3 weniger netto lohn. Dementsprechend hast du dann auch weniger Geld in der Elternzeit bzw. Dein Elterngeld. Musst du überlegen, ob es da wert ist die Steuerklasse vorher zu wechseln. Ja, es stimmt dass das ganze Jahr auf die neue Steuerklasse angerechnet wird.
Ich habe in der 3 deutlich mehr Nettolohn als in der 4.
Stimmt, hab die 5 mit 3 verwechselt
Dann hast du natürlich auch mehr Elterngeld. Aber es wird rückwirkend fürs Jahr berechnet.
Also ich habe extra in die 3 gewechselt und werde Verzicht auf Ausklammerung im April 22 (da beginnt mein Mutterschutz) beantragen. Dann hätte ich 6 Monate 5 und 6 Monate 3 gehabt. Damit wird die "aktuelle" Steuerklasse zur Berechnung verwendet. Wie das mit der Heirat ist, kann ich dir nicht genau sagen. Aber schau mal hier: https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/ Das hat uns sehr geholfen. Ansonsten kann ich meine Beratung bei profamilia empfehlen.
Wir haben auch im Dezember geheiratet (am 3.). Dadurch kommen beide ja vorerst, wenn man nichts anderes beantragt, in die 4. Ja man bekommt rückwirkend für das ganze Jahr Steuern zurück, wenn man die Steuererklärung macht. Bei uns sind das um die 2000 €. Wir haben direkt schon im Dezember den Steuerklassenwechsel zu 3 und 5 beantragt und mein Mann hatte dadurch viel mehr Gehalt im Januar. 3 ist die beste Klasse. Also für den einen jedenfalls. Da ich gar nicht arbeite, sondern studiere, lohnt sich das für und sehr, dass ich dann die schlechtere Klasse habe.
Dafür ist es zu spät, das funktioniert nur ganz am Anfang der Schwangerschaft.
Der Antrag auf den Wechsel der Steuerklasse muss spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutterschutz beginnt. Demnach bleiben nach der Empfängnis nur zwei Monate Zeit, um den Steuerklassenwechsel für das Elterngeld zu machen.
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