Mitglied inaktiv
hallo, ich habe mal eine etwas dumme Frage. Ich bin im Erziehungsjahr und mein Erziehungsgelt ist jetzt abgelaufen. Ich bin nicht arbeitslos. Jetzt würde mich mal interessieren, ob ich Sozialhilfe beantragen kann, obwohl ich nicht arbeitslos bin. Wer kann mir da einen Rat geben? Vielen dank und Gruß BIanka
Hallo, frag mal in diesem Forum: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ LG Berit
Also da musste mal beim Soziamt berechnen lassen, wie hoch dein Bedarfsatz ist. Also bei mir und menem mann zusammen ist es so, das wir wenn wir zusammen weniger als 1055 € haben zum Soziamt gehen können. Wenn wir über dem satz sind geht es nicht.
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