Mitglied inaktiv
Hi,
also ich habe jetzt auch mal ein paar Fragen zum Elterngeld.
Zum 1. habe ich im Juni letzten Jahres meine Ausbildung beendet und seid Juli arbeitslos. Wie sieht das denn dann mit Elterngeld aus, bekomme ich dann auch nur den Mindestsatz???
Dann 2. kann denn das Geld nicht auch mit dem Geld meines Mannes berechnet werden, oder müsste er dafür in Elternzeit gehen???
Dann zum Mutterschaftsgeld.
Wie schon geschrieben bin ich ja arbeitslos, wo muss ich denn das Mutterschaftsgeld beantragen???
Achja, Fragen über Fragen..............
Ist übrigends meine erste Schwangerschaft.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Huhu, tut mir leid dich enttäuschen zu müssen, aber als Arbeitslose hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld ... bekommst du ALGI/ALGII ??? Du hast wenn du ALG bekommst lediglich Anspruch auf einen Mehrbedarf Grüße Mai
http://www.mutterschaftsgeld.de/Eingangsseite.htm
Hey, ich bekomme noch ALG I. Hast du denn Erfahrung damit??? Weisst du wann man das dann beantragen muss??? GlG Sonja
gehe am besten mit dem mutterpass zur arge und dann kannst du es beantragen....für das elterngeld benötigst du dann die lohnabrechenungen und den alg bescheid(alle seiten...ganz wichtig)....bei fragen, gerne per pn
Nochmal korigiere :o) Es kommt defakto darauf an wie du versichert bist ( über wen ) und inwiefern du arbeitslos bist ... als Hausfrau über deinen Mann versichert erhälst du wie gesagt nichts, leider ... ist ja eine schlimmere Paragraphengeschichte wie das Elterngeld, seufz
Hey, also versichert bin ich immer noch selbst. Und ich war arbeitssuchend gemeldet bis zur Schwangerschaft, bekomme ALGI. GlG Sonja
Wann hast du ET, im Juni ungefähr? Wie das bei dir mit Mutterschaftsgeld aussieht, dazu kann ich nix sagen, aber für das Elterngeld zählen die 12 Monate vor der Geburt, bzw. vor dem Mutterschutz, wenn du Mutterschaftsgeld bekommst (also evtl. auch noch 1 oder 2 Monate deiner Ausbidung). Daraus wird der Durchschnitt ausgerechnet und davon bekommst du 67%. Kann also auch mehr sein als der Mindestsatz, je nachdem, wieviel ALG I du bekommst. Natürlich kann auch dein Mann Elterngeld beantragen, dann muss er aber für die Monate, für die er Elterngeld beantragt, auch Elternzeit nehmen, ja.
Hallo, wenn du Arbeitslosengeld bekommst, dann bekommst du auch ganz normal von deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld (war bei mir auch so). Allerdings nur den Mindestsatz. Beantragen kannst du das frühestens 7 Wochen vor dem Entbindungstermin. Du bekommst dann von deiner Ärztin diesen Bestätigungszettel über den Termin, füllst ihn aus und reichst ihn bei deiner Krankenkasse ein. Elterngeld bekommst du wirklich nur den Mindestsatz von 300€. Das Gehalt deines Mannes wird nicht eingerechnet. Er müsste dann Elternzeit für sich beantragen. LG anja
Hey, danke für eure Antworten. Damit ist mir schon mal weiter geholfen. GlG Sonja
Ähhhhh??? Also bei meiner Tochter (vor 4 Jahren) war ich auch arbeitslos, bekam damals Arbeitslosengeld. Und da wurde mir von der KK ganz normal Mutterschaftgeld überwiesen. Kann sein, dass sich das geändert hat, wenn man Hartz IV bekommt, also ALGII. Aber ansonsten?? Ich würde mal bei der KK anrufen, die wissen, wie hoch der Anspruch ist und wer dafür zuständig ist. Wenn du im MuSchutz bist, dann kriegst du auf jeden Fall keine ALGI mehr, du bist ja nicht vermittelbar. Dann sollte meiner meiner Meinung nach, die KK das Geld zahlen. LG Micha
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