Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich hab da mal ne frage zum Thema Sorgerecht. Und zwar: Kann man als Mutter das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn der Vater (erzeuger) des Kindes bekannt ist? Sodass der Mann evtl. nur das Umgangsrecht hat!?!? Wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte... Lieben Gruß Bianca Auch gern PN
hast pn
Natürlich! Das gemeinsame Sorgerecht muss man auf dem JA beurkunden und das würde ich unverheiratet nie wieder tun geschweigedenn jemandem raten. Der Vater muss dann jedem Ding zustimmen etc. Unverheiratet am besten immer das alleinige Sorgerecht und dies hat man ja automatisch erstmal.
Du hast Automatisch als Mutter das alleinige Sorgerecht wenn du unverheiratet bist fuer das gemeinsamige, muesst ihr zum Jugendamt, und da ein geteiltes Sorgerecht beurkunden lassen. Macht ihr das aber nicht, hast du das sorgerecht alleine
Aber es steht dem Vater natürlich frei, das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen. Und da hat er im Moment recht gute Karten, wenn du keine gute Begründung hast, warum er es nicht mit dir teilen sollte.
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