EvgeniaPhotography
Hallo, ich habe folgende Frage: Ich habe gestern erfahren dass ich Schwanger bin. Allerdings arbeiite ich in einer Zahnarztpraxis und das heißt ich muss es unverzüglich angeben, da ich nicht mehr in dem Hygiene Bereich weiter arbeiten darf. Nun ist es so: dass ich dort seit dem 1.9 angestellt bin. Bin noch in Probezeit und in einem unbefristeten Vertrag. Was sind meine Rechte? Was ist wenn meine Arbeitsgeben keine alternativ Beschäftigung für mich haben??
Mich würde interessieren wie weit bist du denn überhaupt? Wann hättest du deine Tage bekommen sollen? Warst du schon beim Frauenarzt?
Ich hätte Anfang der woche meine tage bekommen sollen Habe gestern test gemacht Ist positiv Beim FA hab ich erst Dienstag einen termin bekommen.
Ich habe mal gelesen, dass zunächst eine offizielle Bestätigung des Frauenarzt her muss, bevor der AG etwas zu deinem Schutz unternehmen muss/kann. Ob das so stimmt weiß ich nicht.
Ich würde erstmal den Termin abwarten. Wie lange hast du Probezeit? Ich weiß, das auch viele in der Pflege keine BV mehr erhalten, auch wenn ihnen kein "Schonplatz" angeboten werden kann. Vielleicht kannst du es so lange für dich behalten. Es ist ja zum Schluss deine Verantwortung und Entscheidungen wann du es dem AG meldest
Die Probezeit wird fortgesetzt, wenn du wiederkommst. Kündigen darf man dich deswegen auch in der Probezeit nicht.
ganz klar aus meiner Sicht: Melde die Schwangerschaft sofort.
Ich würde auch auf jeden Fall warten, bis in der 7./8. SSW die Schwangerschaft bestätigt und ein Herzschlag gefunden wurde... Wenn nicht sogar bis zur 12. SSW, wo es dann doch ein wenig sicherer ist.
Ich drücke dir die Daumen für eine wunderschöne unkomplizierte Schwangerschaft.
Sollte es jedoch anders laufen als erwartet, ärgerst du dich sicher.
Liebe Grüße und alles gute
du musst deine schwangerschaft dem arbeitgeber melden, damit er eine sogenannte gefährdungsbeurteilung machen kann. wenn der AG ein attest vom gyn möchte, musst du ihm eins bringen. die kosten dafür muss der AG tragen, wenn er eins will. wenn du ihm eins gibts ohne dass er es verlangt, müsstest du die kosten dafür, ca 10 euor, selber tragen. ab bekanntgabe der schwangerschaft bis erstellung der gefährdungsbeurteilung wirst du freigestellt udn darfst nicht arbeiten. außer der AG gibt dir sofort ersatztätigkeit. am empfang, administration, rechnungen schreiben etc. hat er solche arbeit, musst du diese annehmen, da hast du keine wahl die probezeit gilt als bestanden. hat der AG keine ersatztätigkeit, muss DER AG"!! ein beschäftigungsverbot erteilen. dann bleibst du bis zur geburt bei gleicher bezahlung zu hause. abe eben nur, wenn er keine ersatztätigkeit hat. solange du die schwangerschaft nicht meldest, kann der AG keine mutterschutzrichtlinien einhalten, weil er ja nicht weiß, dass er muss. daher unverzüglich melden.
Vielen Dann dass war die Hilfsreichste Antwort.
Nur ich hab gedacht erst wenn der Frauenarzt dass bestätigen kann muss man es ihm sagsn?
Aber ich habe ja schon am Dienstag den temin.
Ich danke
In der Schwangerschaft stehst du unter Kündigungsschutz. Auch in der Probezeit. Melden würd ich es erst ab Herzschlag.
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