Elternforum Schwanger - wer noch?

Schwanger in der Pflegeausbildung

Schwanger in der Pflegeausbildung

Zzzuu

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Hallo liebe Leute, Wann bekommt die schwangere Frau (Ausbildendne) die in der Pflege arbeitet ein Beschäftigungsvebrot? Darf sie zB im Krankenhaus arbeiten, aber nicht direkt am Patienten? Liebe Grüße


Anne198

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Hallo also ich bin in der Altenpflege tätig. Bin nicht mehr in Ausbildung, sondern schon ausgelernt. Bei mir war es so, das ich meinem Arbeitgeber sofort nach dem ich wusste das ich schwanger war bescheid gegeben habe. Dieser hat mich direkt zum Betriebsarzt geschickt und von dem habe ich sofort ein Beschäftigungsverbot erhalten. Natürlich kannst du auch sagen, das du weiter arbeiten möchtest, dann würden mehrere Auflagen, hinsichtlich Dienstzeiten, Beschäftigung etc. Für dich in Kraft treten. Weiß allerdings nicht ob das mit dem Beschäftigungsverbot auch im Krankenhaus gilt. Ich wünsche dir weiterhin alles Gute


Zzzuu

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Antwort auf Beitrag von Anne198

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist dann quasi von mir abhängig? Wenn Arzt kein Beschafftigungsverbot ausspricht, darf ich weiter arbeiten, und kann dann auch verlangen von AG dass ich keine schwieriges Arbeit mache?


Inena

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Das bekommt man natürlich erst, wenn man über die Schwangerschaft informiert. Prinzipiell darf die Schwangere auch im Krankenhaus arbeiten, aber nicht am Patienten. Verwaltung und Organisation sind aber völlig okay. Aber auch Schichten sind für Schwangere nur bedingt zulässig


Zzzuu

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Antwort auf Beitrag von Inena

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist dann quasi von mir abhängig? Wenn Arzt kein Beschafftigungsverbot ausspricht, darf ich weiter arbeiten, und kann dann auch verlangen von AG dass ich keine schwierige Arbeit mache, und AG soll sich dann darum kümmern ? AG kann mich dann nicht ins Beschäftigungsverbot "zwingen " solange Arzt kein Beschäftigungsverbot ausspricht?


Inena

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In dem Fall ist es einerlei. Der Arzt und der AG gehören da zusammen. Und der AG muss sich ja am geltendes Recht halten. Wenn du laut muschu nicht arbeiten darfst, dann hast du da kein Mitspracherecht. Auf der anderen Seite hat dein Chef Sorge zu tragen, dass du nur muschu konforme Arbeit ausübst.


Fri97

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Hallo, ich arbeite auf einer Kinderintensivstation und habe es meiner Stationsleitung in der 11. Woche gesagt. Ich bin aufgrund Corona direkt ins Beschäftigungsverbot gesteckt worden weder mit vorheriger Meldung beim Betriebsarzt/AMZ noch mit einem ärztlichen Beschäftigungsverbot. Vor Corona durften Schwangere bei uns nur "Büroarbeit" erledigen sprich Telefondienst, Bestellungen und Schränke auffüllen usw. Striktes Verbot von Arbeit am Patienten. Habe aber von peripheren Stationen gehört, dass Schwangere auch bei Patienten ohne z.B. Keim/Infektionen etc. arbeiten konnten. Liebe Grüße


Zzzuu

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Antwort auf Beitrag von Fri97

Vielen Dank für die Antwort. Du hattest also keine Mitspracherecht wegen Beschäftigungsverbot?


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Zzzuu

Nein man hat da kein Mitspracherecht, das entscheidet der Arbeitgeber


Fri97

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Nein hatte ich nicht. Hätte am nächsten Tag auch noch Dienst gehabt, der wurde direkt gestrichen und neu besetzt.


Zzzuu

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Vielen Dank euch Lieben für die schnelle Antworten, die waren sehr hilfreich. Ich wünsche euch alles gute, das Portal habe ich heute entdeckt und es ist wirklich super.


Mira2505

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Ich arbeite auf einer Intensiv mit aktuell auch Covid Patienten. Musste kämpfen um ein verbot weil mein Arbeitgeber es okay findet. Pauschal kann man also nicht sagen dass jeder in der Pflege ein verbot bekommt


Zzzuu

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Antwort auf Beitrag von Mira2505

Das ist bestimmt schwer für dich. Welche Woche bist du? Ja je mehr ich darüber lese, desto mehr sehe ich dass es meist von AG abhängig sind, ob AG bereit ist und Lust hat Kompromiss zu finden


Mira2505

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Antwort auf Beitrag von Zzzuu

Bin jetzt in der 23. Woche. Gerade in der Corona Zeit kann man natürlich auf keine Pflegekraft verzichten, aber es sollte trotzdem Grenzen geben. Habe mich selbst letztes Jahr bei einem Patienten mit Corona angesteckt und das geht schneller als man gucken kann.


Alinchin

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Ich war während Ausbildung schwanger und habe weiter gearbeitet. Aber ich kenne Kollegin die ein Jahr Auszeit genommen hat.


FrolleinSchein

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Antwort auf Beitrag von Zzzuu

Also ich bin Examinierte, arbeite in einer Klinik, und bei mir wurde Coronabedingt schon das Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ab dem Moment ab dem ich meinen Mutterpass in den Händen hatte. Bei solchen Fragen empfehle ich dir zu deiner Jugend- und Auszubildendenvertretung zu gehen. Normal sind die da echt die besten Ansprechpartner. Generell kann ich dir sagen, das du für deine Gesamte Ausbildung fünf Jahre brauchen darfst. Bei drei Jahren Ausbildung wäre also BV+MuSchu+ein Jahr Elternzeit sogar drinnen. Dann darfst du aber weder zurück versetzt oder durch das Examen fallen. Sind die fünf Jahre vorbei und du hast deine Prüfungen nicht bestanden war es das.. Eine Freundin von mir wurde in der Ausbildung zur GuK schwanger und hatte anfangs noch die Theorie gemacht. Praktischer Teil fiel erstmal flach. BV spricht entweder dein Gyn aus oder der Betriebsarzt.


Tomoe86

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Also bei uns in Österreich gilt das Gesetz aufgrund von Corona, dass man ab der 14 Ssw keinen Patientenkontakt mehr haben darf, ist da keine andere Arbeit gegeben muss der Arbeitgeber in frühzeitigen Mutterschutz schicken. Ich arbeite in der Radiologie, da wäre dort sowie so nix mehr gegangen aber ich bin froh, dass ich nun nen Büroarbeitsplatz hab, lenkt mich etwas ab.


camelia14

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Antwort auf Beitrag von Tomoe86

Ich bin in der 21. Woche sofort geschickt worden, vorher war die ss nicht bekannt offiziell Als Ärztin bin ich aber nicht so gefährdet da schweres heben etc nicht in meinen Aufgabenbereich fällt.....


Septemberbaby1

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Antwort auf Beitrag von Zzzuu

Ich habe meinem AG meine Schwangerschaft in der 9. SSW gemeldet und mir wurde keine 10 Minuten später von der PDL ein Beschäftigungsverbot erteilt. Der Betriebsarzt hat es mir so erklärt, dass der AG coronabedingt ein Beschäftigungsverbot vom Land aus erteilen muss, wenn er nicht die Möglichkeit hat, der Mitarbeiterin ein Einzelbüro zur Verfügung zu stellen oder sie im HomeOffice arbeiten zu lassen. Habe die Info aber wie gesagt nur über den Betriebsarzt erhalten und nicht weiter recherchiert.


Meyla

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Nach dem neuen Gesetz kann man sich NICHT ins BV zwingen. Das war vor 2018 noch möglich, ist aber abgeschafft worden. Wenn du nicht willst, muss dein AG deine Tätigkeiten entweder anpassen oder dir eine sichere Stelle in der Klinik anbieten. Das man keinen Zwang mehr hat, lassen die Arbeitgeber natürlich nicht durchblicken. Anordnungen machen ist halt leichter, schneller und gewohnter.


Zzzuu

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Vielen Dank, das ist beruhugend , sie sollten also erstmal für mich eine passende Beschäftigung suchen? Kennst du dich vllt dann auch mit praktischen Prüfungen wie lässt sich das umsetzen?


Zzzuu

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Antwort auf Beitrag von Zzzuu

Hallo , Kurzes Update. Nach den MuSchG darf der Arbeitgeber nicht in BV zwingen auch aufgrund von Corona. Sie müssen alles zuerst prüfen, ob es Möglichkeit gibt, weiter geschützt zu arbeiten. Wenn man Gefühl hat, sie handeln nicht so kann man sich an Aufsichtbehörde für Mutterschutz wenden.


Inena

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Antwort auf Beitrag von Zzzuu

Das mussten sie doch aber auch schon davor prüfen, ob sie dich woanders einsetzen können. Der AG ist angehalten, erstmal alles mögliche zu tun, dass BV zu vermeiden. Aber wenn es nicht anders geht, dann geht es halt nicht anders.... Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler drin?


Zzzuu

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Antwort auf Beitrag von Inena

Ganz genau. Laut Bundesministerium für Familie etc muss AG alles prüfen bevor sie mich in BV schicken. Ich hab kein Bescheid zu AG gegeben ich wollte mich vorab gut informieren. Ich schaue heute was sie sagen werden, ob sie eine Lösung für mich finden. Wenn ich Gefühl habe, sie handeln nicht so in meinem Interesse kann ich mich an Aufsichtbehörde für Mutterschutz wenden. Meine Sorge war sie werden mich sofort in BV schicken und dann kann ich meine praktische Examen nicht ablegen. Ich will unbedingt meine Ausbildung zu Ende bringen. Das geht noch da ich erst 5 ssw bin, denke ich.


Zzzuu

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Antwort auf Beitrag von Zzzuu

Und meine Examen im Juli, August und September sind. Dafür kann ich mich auch bei zuständigen Behörden informieren, wie gesagt meine Sorge ist nur praktische Examen, ob das möglich wird