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Private oder gesetzliche Krankenversicherung?

Private oder gesetzliche Krankenversicherung?

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Hallo, wir können uns aussuchen, ob wir unser Baby über meinen Mann familienversichern oder über mich Beihilfe + privat. Die Familienversicherung wäre kostenlos. Über mich hätte das Baby Anspruch auf 70% Kostenerstattung durch die Beihilfe und den Rest müssten wir privat absichern, was ca. 30 Euro monatlich kostet. Was empfiehlt ihr? Sind die Leistungsunterschiede von Gesetzlicher und Privater Kasse bei Kindern gravierend? LG Alema


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...meine kinder sind mit mir in der gesetzlichen kv familienversichert (beitragsfrei) - wir haben aber eine private zusatzversicherung abgeschlossen, die privat-optionen im krankenhaus, heilpraktiker, zahnersatz usw abdeckt - kostet uns je kind um die 5 €uro monatlich - aber ich denke das lohnt sich auf dauer... ich habe für mich auch die private zusatz (leider etwas teurer dann), und wenn ich die kids sofort nach der geburt nachverscihern lasse, entfällt jegliche wartezeit und gesundheitsprüfung - kann ich nur empfehlen :-))) liebe kugelgrüße aus dem verregneten münchen, maggy (www.gatubella.homepageprogramme.de)


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Ich meine, das Baby wird in der PKV wie ein "normaler Mensch" versichert, sprich: es muss einen eigenen, für es kalkulierten Beitrag zahlen. Dafür hat es auch alle Vorteile der PKV, die der "Hauptversicherte", also Du, auch hat. In der GKV werden Kinder kostenlos mitversichert. Nun kann man sicher vortrefflich drüber diskutieren, ob der Schutz der GKV ausreicht... Ich persönlich finde nicht, wenn man bedenkt, was die GKs alles nicht zahlen. Es ist halt echt nur ein Grundschutz. Wenn Du es jetzt schon privat versicherst, zahlt es halt sehr wenig Beitrag und je nachdem wie dein PKV Tarif so gestrickt ist, kriegt man i.d.R. ne Menge mehr erstattet als in der GKV. Ist denke ich a) ne Preisfrage und b) Geschmackssache...


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Nach meinen Auskünften, die ich bei meiner Beihilfestelle erhalten habe, stimmt das so nicht. Wenn ein Anspruch auf eine Familienversicherung bestünde, wurde mir mitgeteilt, greift nicht mehr der Beihilfeanspruch. Sollten dann im Rahmen der Familienversicherung einzelne Leistungen (Mit Nachweis) nicht erstattet werden, können diese dann nachträglich noch bei der Beihilfe eingereicht werden. So zumindest die Auskunft meiner Beihilfestelle (des Bundes). War nämlich mal in derselben Situation. Würde bei Deiner Behilfestelle einfach mal nachfragen.


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Habe dies gerade noch im Netz gefunden (hat mich auch interessiert). Scheint also unterschiedlich gehandhabt zu werden: Beamtin: Beihilfeansprüche und Beitragspflicht zur privaten Krankenversicherung bestehen weiter. Auch wenn der Ehegatte in der GKV versichert ist, ist keine beitragsfreie Familienversicherung möglich. Das Kind hat Beihilfeansprüche und kann nach Quotentarifen in der PKV versichert werden. Es kann auch über den GKV-versicherten Vater familienversichert werden. Beamtin im familienpolitischen Urlaub. Ist bis 12 Jahre zur Betreuung eines Kindes möglich. Wenn Beihilfeanspruch besteht, dann ist keine Familienversicherung über Ehegatten möglich. Die Beihilfeansprüche sind nach Ländern unterschiedlich geregelt. Diese Länder gewähren Beihilfe: (Bund Bayern (nur, wenn keine Familienversicherung oder Berücksichtigungsfähigkeit über Ehegatten möglich), Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen.


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Ich bin in der gleichen Situation wie Du und habe mich für die private KKV fürs Kind entschieden. Mit 30 € soll ich auch dabei sein. Das finde ich ok. Wenn ich bedenke wie es ist Termine bei einem Spezialisten zu bekommen oder zu einer speziellen Untersuchung - in der Gesetzlichen KKV wartet man unter Umständen Monate - wenn ich dann erwähne "private KKV" ist ein Termin plötzlich schon übermorgen möglich. Das das ganze zwar ziemlich ungerecht ist weiß ich. Aber wenn es die Möglichkeit gibt werde ich sie nutzen. Liebe Grüße Susanne