Erzieherin2012
bin ich verplichtet, im Bewerbungsgespräch oder im lebenslauf mein Kind zu erwähnen??? Das ist zwar bei mir nciht ber Fall, weil meine neue Chefin weiß da sich vor 7 Wochen eine Tochter bekommen hab, aber es interessiert mich grade einfach... liebe Grüße
ist man dazu nicht verpflichtet. sollte man allerdings eingestellt werden wird es ja eh bekannt. wieso also sollte man ein kind verschweigen?
Nein ich hab mich das einfach nur gefragt weil es ja meinst mit Kind schwerer ist einen Job zu finden. Und ich hab mich damals auch beworben und hatte in der 6.ssw ein Vorstellungsgespräch, da hab ich damals nicht gesagt das ich schwanger bin sondern erst als ich eingestellt wurde und ich den Mutterpass hatte und aufgrund der nihtvorhandenen Mumpsimunität ein BV bekommen habe.
Ein schon geborenes Kind mußt du erwähnen das darfst du nicht verschweigen bzw. wenn du es machst kannst du fristlos gekündigt werden wenn es rauskommt. Wenn du Schwanger bist darfst du es verheimlichen bzw. sogar Lügen.
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