kirchenmaus
Wenn mein Mann die Partnermonate splittet, und das Kind an einem 1. zur Welt kommen würde - hätte er dann trotzdem Urlaubstagverlust (der gilt ja nur für volle Kalendermonate)??? Schwieriges Thema...
Ich weiß nicht, ob das was mit dem Geburtstag zu tun hat... Unser Sohn ist an einem 2. geboren und mein Freund hat diesen August seinen zweiten Monat Elternzeit und bekommt dann für dieses Jahr auch weniger Urlaub.
Urlaub wird gekürzt für jeden vollen Kalendermonat, bei Geburt am 1. des Monats wäre das der Fall. Wenn man 2 Monate in Folge nimmt, das Kind z.B am 5. Geboren ist, hat man ja insgesamt nur 1 vollen Kalendermonat, für den Urlaub gekürzt werden kann. Mein Mann hatte auch gesplittet.
Mein Arbeitgeber sagte mal, dass man vollen Urlaubsanspruch für den Monat hat, wenn man mind. 10 Kalendertage arbeitet, d. h. Das Kind müsste am 11. kommen, damit dein Mann noch vollen Anspruch für den Monat hat...
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