Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Mit eurer Hilfe bin ich nach einigem Stöbern endlich im Netz fündig geworden. Der Sonderurlaub für den "Ehegatten bei Niederkunft der Ehefrau" (es ist wirklich eine wunderbare Beschreibung) ist nicht gesetzlich geregelt. Es ist dem jeweiligen Arbeitgeber überlassen, ob er Sonderurlaub gewährt und wieviel. Wenn ein Tarifvertrag besteht, ist dort meist eine Regelung zu finden. @doju Für den öffentlichen Dienst gilt das BAT. Dort ist ein Tag Sonderurlaub vorgesehen. Liebe Grüße Maria