janette83
Mein Mann möchte unter anderem den ersten Monat parallel nehmen. Muss er da dann jetzt schon beantragen? 7 Wochen vor Beginn wären jetzt wenn die kleine wirklich am ET kommt. Oder wird der Antrag auch nach der Geburt eingereicht und das Geld rückwirkend gezahlt?
elternzeit muss er noch schnell beantragen. wenn es ein geplanter ks ist, ist es einfach, ansonsten beantragt man erstmal ab ET und schreibt dann wie viele leb E nsmonate. elterngeld widerrum wird in jedem Fall erst nach der Geburt gezahlt. plant also ein das ihr nicht pünktlich das Geld bekommt, das ist dann leider so. beim elterngeld müsst ihr auch schon den zweiten Monat angeben den dein Mann zu Hause bleiben will, denn er muss ja mindestens zwei nehmen. der Zeitraum darf aber auch noch verschoben werden. ging bei uns zumindest total unproblematisch - war nur ein Anruf. es ist so schrecklich verwirrend mit elternzeit und elterngeld. man denkt es gehört alles zusammen aber so ist es ja gar nicht.
Hi, die Elternzeit muss dein Mann jetzt seinem AG melden. Das Elterngeld kannst du erst nach der Geburt beantragen, weil du dazu die Geburtsurkunde und die letzten 12 Gehaltsabrechnungen vor der Geburt brauchst, die du jetzt noch nicht hast. LG und alles Gute für die Geburt
Wenn dein Mann die ersten Lebensmonat des Kindes Elternzeit nehmen möchte, dann muss der Antrag 7 Wochen vor ET eingereicht werden. Die nötigen Unterlagen werden dann nachgereicht. In dem Fall beginnt bei deinem Mann ja die Elternzeit mit der Geburt und dann geht man erstmal vom ET aus. Bei der Frau ist es anders, da beginnt die Elternzeit ja erst nach dem Mutterschutz (also acht Wochen nach der Geburt) und dann muss der Antrag spätestens eine Woche nach Geburt abgegeben werden. LG
also ich habe den Antrag mit der Sachbearbeiterin aus der Personalabteilung ausgefüllt und die sagte das meine elternzeit ab Geburt beginnt!?
Deine Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, also erst 8 Wochen nach der Geburt. Ist etwas verwirrend...
Ja, die Elternzeit beginnt ab Geburt. D.h. wenn man 12 Monate nimmt, muss man am 1. Geburtstag des Kindes wieder auf Arbeit erscheinen. Ist schon ein ganz schöner Beschiss unter Umständen. Bei mir kam der Zwerg 5 Wochen zu früh, ich hatte also noch verlängerten Mutterschutz von 12 Wochen, dazu kamen die 5 Wochen, die er eben vor ET kam, also 17 Wochen von meiner Elternzeit waren alleine Mutterschutz, das Elterngeld wird ja auch mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.
das eg wird nach der geburt beantragt.
Die Ez wird mit dem Mutterschutz "verrechnet", wenn du 3 Jahre nimmst, ist der erste Arbeitstag ja der 3 Geburtstag und nicht 8 Wochen später. EG kann man erst nach der Geburt beantragen, hier ging es schnell, knapp 1 Woche. Und es wird ja auch nicht unbedingt am Monatsersten gezahlt, hier kommt es immer in der Mitte, sollte man auch Bedenken bei den laufenden Kosten.
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