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Noch eine Frage zum Beschäftigungsverbot!! WICHTIG

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Hallo zusammen^^ Ich würde gern wissen, ob ich trotz Beschäftigungsverbot weiterhin zur Berufsschule und zu meinem Ausbildungsträger muss? Ich bin in einer überbetrieblichen Ausbildung, mein AG ist ein Ausbildungsträger (GFBM e.V. Berlin) und da gibt es noch mein Praktikumsbetrieb, wo ich eben halt die Praxis erlerne. Da sich das ja mit meinem Praktikumsbetrieb erledigt hat, frage mich eben, ob ich die Berufsschule und den Ort meines Ausbildungsträgers weiterhin aufsuchen muss? Wäre echt klasse, wenn ich heute noch ein paar Antworten lesen kann^^ Weil: Berufsschultage: Di. & Fr. Ausbildungsträger: Do. Ich danke euch schon mal im vorraus! Lg


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Hi, also ich weiß wenn man Beschäftigungsverbot hat, dann ist es meistens für die Arbeitstätigen. In der Berufsschule, machst Du ja eigentlich nicht viel ausser sitzen und ab und an mal in die Pause gehen. Aber wenn Du Dir nicht sicher bist, frage am besten deinen FA. Viel Glück. Liebe Grüße Steffi


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Ich war gestern nun nochmal bei meinem Fa gewesen und hatte nachgefragt, wie das speziell bei mir ausschaut. Er machte mir deutlich, das der BV, den ich bekommen habe, für den Praktikumsbetrieb sowie auch für die Berufsschule und für den "Stützttag" (so nennt sich das Do. bei uns -> ist wie ne Art Schule) gelten tut, aus dem Grunde, weil der Hin- und Rückweg schon eine starke körperliche Belastung ist. Er will auch nicht, das ich mir zuviel Stress damit mache und will, das ich zu Hause bleibe. Natürlich darf ich einkaufen gehn etc. Das steht ausser Frage. Das Problem war auch noch u.a. gewesen, das ich ab dem 16.06. dann nur noch bei meinem Ausbildungsträger wäre (5 Tage die Woche), von 8 bis 16.30 uhr nur dort rum sitze und nichts zu tun habe. So sagte es mir meine Ausbilderin am Montag telefonisch. Wir gelten in dieser Ausbildung bei den Praktikumsbetrieben eben nun mal als "Leihpraktikanten"... so schön formulierte es meine Ausbilderin. Wie gesagt, letztendlich gilt mein BV für alle 3 Orte. @Steffi Danke für deine Hilfe^^ Lg