Mitglied inaktiv
Hallo, hab da mal ne Frage..... Bin zur Zeit im Beschäftigungsverbot (seit Gestern). Ich Entbinde am 16.09.2010. Habe vor 2 Tagen von ner Kollegin erfahren (nicht vom Chef selbst, der hat noch nix zu mir gesagt, aber man macht sich ja solche gedanken) das der Laden in dem ich gearbeitet habe zum 31.07.2010 von einem anderen Arbeitgeber übernommen werden soll, der hat aber schon gesagt er übernimmt nicht alle von denen die dort gearbeitet haben und ich denke mal auch nicht zu den selben konditionen. Kann mein Chef mich jetzt Kündigen oder an den anderen arbeitgeber einfach "abschieben"? Oder habe ich den Kündigungsschutz trotsdem? Wenn er mich abschiebt 6 Wochen vor der Geburt habe ich da ein anrecht auf meine 67% Elterngeld ? Arbeite seit über 2 Jahren dort unbefristet. Danke schon mal für die antworten.
hallo nein eigentlich kannst du nicht gekünsigt werden. bei uns hat damals der betrieb geschlossen,die konten uns auch nicht kündigen, wir haben das dann über eine schöne abfindung und aufhebungsvertrag mit super zeugniss geregelt. hast du eine rechtsschutz,dann würd ich mal einen anwalt fragen. gruß carina
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