Elternforum Schwanger - wer noch?

Mutterschutz

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Steht mir aus meinem 400€-jon Mutterschutz-geld zu? Muss ich das beantragen? Ein teil wird doch von der KK übernommen, muss ich da einen Antrag stellen? Und woher weiß der AG wie hoch sein Anteil ist? Wo bekomm ich formulare?


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Hallo, ich hab mal ne Freundin gefragt die letztes Jahr ihr Kind bekommen hat und vorher auch nen 400euro Job hatte, sie hatt noch Hartz 4 bezogen. Bekommst Du auch welches?? Bekommst nur das Geld von der Krankenkasse was aber zum Hartz4 angerechnet wird. Kannst aber erstaustattung beantragen und Bekleidungsgeld für Schwangere. LG


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hey ne du bekommst nur eine Einmalzahlung von 210 eur,das musst du beim Bundesversicherungsamt beantragen.Mutterschaftsgeld ist nur für versicherungspflichtig Beschäftigte.Kümmerst dich aber auch etwas spät,oder? Lg und alles Gute


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Ich hab noch einen richtigen Job... Ja vielleicht kümmer ich mich etwas spät, aber die Zeit rennt und nun ist mir grad ,al aufgefallen das es nur noch 1 Woche bis zum MuSchu ist


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Wenn du noch einen Job über 400 eur hast also solzialversicherungspflichtig dann bekommst du jetzt bald eine Bescheinigung vom FA über den vor. Entbindungstermin. Diese musst du bei der KK abgeben und die überweisen dir dann für 6 Wochen vor der Entbindung das Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 EUR pro Tag. Den Rest überweist dir der Arbeitgeber ganz normal dann wenn du dein Gehalt sonst auch bekommst!Hast ihn ja sicherlich über den vor. Entbindungstermin informiert. Wenn das Baby da ist musst du die Geburtsurkunde bei der KK abgeben um das MuschG für die 8 W danach zu bekommen, den Rest bekommst du wieder vom AG. Aber von deinem 400 eur Job bekommst du dann nicht nochmal extra eine Zahlung soweit ich weiß! LG und viel Spaß bald in deinem Musch, genieß es:-)


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Bist Du noch im Erziehungsurlaub und bist noch bei deinem alten AG gemeldt, dann bekommst Du für 12 Wochen 13 Euro/Tag. Die KK sieht es anhand der Sozialversicherunhsmeldung! VLG


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Das ist totaler Quatsch!!


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Komisch, dass ich trotz Erziehungsurlaub vom 1. Kind Mutterschutzgeld von der KK bekommen habe beim 2. Kind, da ich weiterhin bei meinem AG gemeldt bin!